Der Transport der Kriegsgefangenen in ein Kriegsgefangenenlager erfolgt in der Regel durch die Truppe. Ausnahmen bilden die sogenannten Hochwertgefangenen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährdung gegebenenfalls sogar durch Personenschützerinnen und -schützer oder Zugrifftrupps der Feldjäger transportiert werden, um mögliche Anschläge auf diese zu verhindern und ihnen bestmöglichen Schutz zu bieten. Dies betrifft nicht nur den Weg ins Kriegsgefangenenlager, sondern gegebenenfalls auch darüber hinausgehende Transporte zum Beispiel zu einer Gerichtsverhandlung.
Im Kriegsgefangenenlager angekommen, werden die Kriegsgefangenen zunächst von Feldjägern registriert und, wenn möglich, auch biometrisch erfasst. Die Identifikation wird den Feldjägern durch ihre bereits in Friedenszeiten bestehende und gepflegte Vernetzung mit den zivilen Behörden erleichtert. Diese hilft natürlich auch dann weiter, sollte einem oder mehreren Kriegsgefangenen doch die Flucht gelingen. Denn die Ergreifung und Zurückführung flüchtiger Kriegsgefangener ist ein weiterer Auftrag der Militärpolizei.
Robuste Einsätze bei etwaigen Revolten im Kriegsgefangenenlager fallen unter die Spezialisierungen der Feldjäger-Greiftrupps. Sollte eine oder ein Kriegsgefangener in der Gefangenschaft aus ungeklärten Ursachen versterben oder es ergeben sich Hinweise darauf, dass der Tod einer oder eines Gefangenen durch Fremdeinwirkung verursacht worden sein könnte, ermitteln Erheber und Ermittler der Feldjäger den Fall und arbeiten der zuständigen Staatsanwaltschaft zu.