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Für Interessierte am Dienst in der Reserve: Fragen und Antworten zum Thema

Für Interessierte am Dienst in der Reserve: Fragen und Antworten zum Thema

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
4 MIN

Die wachsende Bedeutung der Reserve im Bereich der Landes- und Bündnisverteidigung sowie beim Heimatschutz fordert mehr denn je eine leistungsfähige Reserve. Die Bereitschaft zum freiwilligen Dienst ist unter den rund eine Million wehrrechtlich verfügbaren Reservistinnen und Reservisten in Deutschland hoch. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Mehrere Soldaten stehen zusammen an einem Checkpoint auf dem Truppenübungsplatz.

Reservisten trainieren den Objektschutz bei der Herbstausbildung des Landesregimentes Bayern auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken

Bundeswehr/Tom Twardy

Wie ist die Bereitschaft zum freiwilligen Dienst in der Reserve angesichts der aktuellen Russlandkrise?

Die Bereitschaft unter den knapp eine Million wehrrechtlich verfügbaren Reservistinnen und Reservisten in Deutschland zum freiwilligen Dienst ist aktuell hoch. Sie wollen ihrem Land gerade auch in diesen Krisenzeiten dienen und die Bundeswehr unterstützen.

Wo wird die Reserve eingesetzt?

Die Reserve hat insbesondere für die Landes- und Bündnisverteidigung wachsende Bedeutung. Darüber hinaus werden Reservistinnen und Reservisten auf freiwilliger Basis auch in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt. Sie unterstützen aber auch im Rahmen von Hilfeleistungen der Bundeswehr nach Artikel 35 Grundgesetz, wenn Behörden sie anfordern.

Sind die Strukturen an die Landes- und Bündnisverteidigung angepasst?

Die Anpassung der Strukturen der Reserve an die Erfordernisse der Landes- und Bündnisverteidigung ist in vollem Gange. Dieser intensive Prozess läuft bereits seit 2019. So wurde seinerzeit beim Landeskommando Bayern ein erstes Landesregiment aufgestellt. Die Basis für das Regiment bilden die drei Heimatsschutzkompanien Ober-, Mittel- und Unterfranken. Weitere Einheiten werden bis 2025 dem Regiment unterstellt. Heimatschutzkompanien gibt es mittlerweile in allen Bundesländern in Deutschland.

Darüber hinaus werden Strukturen der Truppenreserve in allen militärischen Organisationsbereichen ausgeplant. Hier entstehen in den nächsten Jahren neben der aktiven Truppe Ergänzungstruppenteile wie zum Beispiel nichtaktive Bataillone und Einheiten des Heeres, Marine- und Luftwaffensicherungseinheiten. 

Was sind die Aufgaben beim Heimatschutz?

Wach- und Sicherungsaufgaben sind die Kernaufgaben des Heimatschutzes. Ferner ist eine Unterstützung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen möglich, wenn die Einsatzmöglichkeiten der zivilen Katastrophenschutzorganisationen ausgeschöpft sind.

Die Reserve ist vielfältig einsetzbar, so etwa bei der Sicherung und Verteidigung kritischer Infrastrukturen, in der Amtshilfe für zivile Organisationen und Behörden und bei Unterstützungsleistungen für die eigene Truppe. Heimatschutzkräfte tragen einen erheblichen Anteil zum Host Nation Support bei, der zivilen und militärischen Unterstützung alliierter und verbündeter EUEuropäische Union- oder NATO-Streitkräfte im Gastland. So erfüllen Kräfte des Heimatschutzes ein breites Aufgabenspektrum bei der Durchreise dieser Streitkräfte über die „Drehscheibe Deutschland.“

Wo kamen Reservistinnen und Reservisten beim Heimatschutz kürzlich zum Einsatz?

Etwa im Kampf gegen die COVID-19Coronavirus Disease 2019-Pandemie, so beispielsweise als Unterstützung in den Gesundheitsämtern und den Impfzentren sowie bei der Regelung des Einlasses in Bundeswehrkrankenhäusern und anderen Einrichtungen der Bundeswehr.

Außerdem wurde die Reserve bereits mehrfach bei der Bekämpfung von Flut- und Schneekatastrophen im Inland eingesetzt, zuletzt bei der verheerenden Hochwasserkatastrophe im Ahrtal. Aber auch die Mithilfe bei der Bekämpfung der Schweinepest gehört aktuell zu den Aufgaben von Reservistendienstleistenden.

In welchem Fall ist die Reserve freiwillig und wann ist sie Pflicht?

Der Reservistendienst ist außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles grundsätzlich freiwillig. Eine verpflichtende Heranziehung zum unbefristeten Wehrdienst ist im Spannungs- und Verteidigungsfall der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Dieser besondere Fall kann jedoch nur auf Antrag der Bundesregierung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Deutschen Bundestag festgestellt werden.

Wo kann ich mich freiwillig zur Reserve melden?

Wer sich für den freiwilligen Reservistendienst interessiert, kann sich über einen möglichen Bedarf der Bundeswehr auf der Webseite bundeswehr.de sowie der Webseite des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr informieren, oder sich – falls vorhanden – direkt an den eigenen Beorderungstruppenteil wenden. Außerdem stehen die regionalen Karriereberaterinnen und Karriereberater für individuelle Beratung bereit.

Wer ist nach dem Reservistengesetz ein Reservist/-in?

Nach Paragraf 1 des Reservistengesetzes sind Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie sonstige Personen, die aufgrund einer vom Bund angenommenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem vierten Abschnitt des Soldatengesetzes herangezogen werden können. Bevor ein Reservist und eine Reservistin herangezogen werden können, müssen sie wehrrechtlich verfügbar sein.

Das regional zuständige Karrierecenter prüft hierbei, ob Gründe vorliegen, die einer Heranziehung entgegenstehen könnten. Ein solcher gesetzlicher Hinderungsgrund ist beispielsweise die nicht oder nicht mehr bestehende Dienstfähigkeit, also gesundheitliche Eignung. Das Karrierecenter prüft ebenfalls, ob eventuell weitere persönliche und rechtliche Hinderungsgründe – so etwa Eintragung Führungszeugnis, Strafverfahren, sonstige Erkenntnisse, die das Ansehen der Bundeswehr schädigen könnten – vorliegen.

Sollte die wehrrechtliche Verfügbarkeit nicht gegeben sein, kann der Reservist oder die Reservistin nicht zu einem Reservistendienst herangezogen werden.

Sind die Einberufungsbescheide zur Alarmreserve noch gültig?

Spätestens mit Inkrafttreten der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 haben sowohl die „Einberufungsbescheide Alarmreserve“ – Typ „V“ („Verteidigungsfall“) und „B“ („Bereitschaftsdienst“) – als auch die Beorderungen in die „Alarmreserve“ ihre Gültigkeit verloren.
 
Die Unwirksamkeit solcher Bescheide und Mitteilungen hat keinen Einfluss auf die Frage: „Wer ist nach dem Reservistengesetz ein Reservist/-in?“

von Jörg Fleischer

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