Kostenfrei Bahnfahren: Keine steuerlichen Nachteile

Kostenfrei Bahnfahren: Keine steuerlichen Nachteile

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Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahnfahren. Über die steuerliche Regelung haben sich in den vergangenen Wochen nun Bund und Länder geeinigt.

Soldatin und Soldat sitzen auf einer Bank im Bahnhof

Gute Aussichten: Möglichst alle Verbindungen sollen die Soldaten und Soldatinnen kostenfrei nutzen können.

Bundeswehr/Jonas Weber

„Es wird keine Nachteile für unsere Soldatinnen und Soldaten geben“, sagt Staatssekretär Gerd Hoofe. Die kostenfreie Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür werden aber pauschal vom Verteidigungsministerium entrichtet. Die Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht weiter vor, dass die Pendlerpauschale für die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie bisher geltend gemacht werden kann. Die Regelung gelte zunächst für das Jahr 2020.

„Gute Ergebnisse erzielt“

Die Abstimmungen mit der Deutschen Bahn (DBDeutsche Bahn) sind ebenfalls weit fortgeschritten. Laut dem Verteidigungsministerium sollen wie geplant die notwendigen Abmachungen in diesem Jahr unterzeichnet werden. Die Einigung betrifft den DBDeutsche Bahn-Fernverkehr mit Vor-und Nachlauf, sowie die von der DBDeutsche Bahn betriebenen Regionalverbindungen (DBDeutsche Bahn-Regio). „Wir konnten mit der Deutschen Bahn auf Augenhöhe verhandeln und haben aus meiner Sicht gute Ergebnisse erzielt“, sagt Hoofe.

Die Verhandlungen mit den regionalen Eisenbahnunternehmen, die rund 70 Prozent der Strecken im Regionalverkehr betreiben, konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden. Eine Lösung wird für das erste Quartal des nächsten Jahres angestrebt. Danach sollen den Soldatinnen und Soldaten möglichst alle Verbindungen im deutschen Schienennetz zur Verfügung stehen.

von Redaktion der Bundeswehr