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Mit 17 Jahren zur Bundeswehr

Mit 17 Jahren zur Bundeswehr

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Bei der Bundeswehr dürfen junge Menschen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, freiwillig Wehrdienst leisten oder als Zeitsoldat eine Ausbildung beginnen. Doch diese Ausnahmen sind an strenge Bedingungen geknüpft.

Schatten der angetretenen Soldaten

17-Jährige, die Soldatinnen beziehungsweise Soldaten der Bundeswehr werden möchten, benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

Bundeswehr/Wilke

Soldatin oder Soldat kann man bereits mit 17 Jahren werden: Die Bundeswehr ermöglicht jungen Menschen, die noch nicht volljährig, aber das 17. Lebensjahr vollendet haben, einen Einstieg in den Beruf.

In 2023 wurden insgesamt um 18.800 Soldatinnen und Soldaten eingestellt. Davon waren lediglich 1.996 junge Frauen und Männer noch keine 18 Jahre alt. Über die Hälfte dieser 17-Jährigen Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr wurden binnen eines halben Jahres nach ihrem Dienstantritt volljährig.

Oft entscheiden junge Menschen schon vor Eintritt der Volljährigkeit, was sie werden wollen. Damit 17-Jährige nicht mit ihrem Eintritt in die Bundeswehr warten müssen, können sie bereits vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ihre Ausbildung bei der Truppe beginnen. Ansonsten würden ihnen gegenüber gleichaltrigen Berufseinsteigern und Berufseinsteigerinnen, die zivil ausgebildet werden, Nachteile entstehen.

Möchte ein 17-Jähriger oder eine 17-Jährige Soldat oder Soldatin bei der Bundeswehr werden, wird in intensiven Auswahlgespräche überprüft, ob er beziehungsweise sie die nötige Reife mitbringt und sonst alle Voraussetzungen erfüllt. Zudem brauchen die Jugendlichen das Einverständnis ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer gesetzlichen Vertreterin. Außerdem müssen sie die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben. Das ist der Fall, wenn sie – je nach Bundesland und besuchter Schulform – neun oder zehn Jahre zur Schule gegangen sind.

17-Jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden grundsätzlich nicht in den Einsatz geschickt. Sie dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden. Zum Wachdienst in der Kaserne werden sie nicht eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch zwar unwahrscheinlich ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann. In den Ausbildungsstätten, in denen der Umgang mit Waffen geübt wird, stehen die jugendlichen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unter dem besonderen Schutz und der zusätzlichen Aufsicht durch die Vorgesetzten.

Mit diesen Bestimmungen hält sich die Bundesrepublik Deutschland an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen wie die UNUnited Nations-Kinderrechtskonvention von 1989.

Sollte die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht je wieder in Kraft gesetzt werden, so ist die verpflichtende Einberufung Jugendlicher als Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ausgeschlossen.

von Redaktion der Bundeswehr