Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten tritt in Kraft

Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten tritt in Kraft

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

Das „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten“ ist am 23. Juli 2021 in Kraft getreten. Entschädigungsanträge können über ein Onlineportal oder per Post gestellt werden.

Soldaten bauen mit mehreren Amphibien M3 eine Schwimmbrücke über ein Gewässer

Die Bundeswehr baut nicht nur Brücken zwischen den Geschlechtern und Kulturen: Panzerpioniere beim Brückenschlag über die Weser während der Übung „Kühner Wettiner“ im Mai 2021 (Symbolbild).

Bundeswehr/Carl Schulze

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz, kurz SoldRehaHomG, am 16. Juli 2021 ausgefertigt. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist es am 23. Juli 2021 nunmehr in Kraft getreten.

Wie berichtet, werden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr oder der NVANationale Volksarmee (Nationale Volksarmee) für dienstrechtliche Benachteiligungen rehabilitiert und entschädigt, die ihnen aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität bis zum Stichtag 3. Juli 2000 widerfahren sind. Erst an diesem Tag hatte das Verteidigungsministerium den entsprechenden Erlass aufgehoben, der vor allem offen homosexuell lebenden Soldaten eine Karriere in der Bundeswehr unmöglich machte.

Pauschale Entschädigung für Betroffene

Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich im Herbst 2020 anlässlich der Vorstellung der Studie „Tabu und Toleranz. Der Umgang der Bundeswehr mit Homosexualität von 1955 bis zur Jahrtausendwende.“ für die damalige Diskriminierungspraxis der Streitkräfte bei den Betroffenen entschuldigt und die Gesetzesinitiative ergriffen. Bundesregierung und Bundestag hatten das Vorhaben unterstützt.

Das SoldRehaHomG sieht die Aufhebung wehrdienstrechtlicher Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor. Zudem gibt es eine symbolische pauschale Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro für jedes aufgehobene Urteil sowie eine Einmalzahlung von weiteren 3.000 Euro für sonstige erhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen.

Um die Entschädigung zu erhalten, müssen Betroffene ihre Benachteiligung glaubhaft machen, gegebenenfalls durch eine Versicherung an Eides statt. Auch nahe Angehörige können einen Antrag auf Rehabilitierung stellen, falls der oder die Betroffene bereits verstorben ist. Zudem können diskriminierte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf Antrag die Erlaubnis erhalten, ihren alten Dienstgrad wieder zu führen.

Antragstellung leicht gemacht

Die Anträge müssen innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des SoldRehaHomG, also bis zum 23. Juli 2026, gestellt werden. Das Verteidigungsministerium hat eine Rehabilitierungs- und Entschädigungsstelle eingerichtet, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist und auch für Rückfragen zur Verfügung steht. Rehabilitierungsanträge können über das neu eingerichtete Onlineportal Rehahom oder auf dem Postweg gestellt werden.

Auf den Internetseiten von Bundeswehr.de ist ein umfangreicher FAQFrequently Asked Questions-Bereich zu finden, in dem die wichtigsten Fragen zur Antragstellung beantwortet werden. Zudem hat die Bundeswehr für Betroffene ein Merkblatt mit Informationen zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten erstellt. (PDF, 189,8 KB)

Kontakt

Referat R III 5
Postfach 1328
53003 Bonn

BMVgRIII5RehaHom@bmvg.bund.de
+49 228 12-13858 (Geschäftszimmer) oder -13859/-13837/-13863

von Timo Kather

Mehr zum Thema