Generalinspekteur

Tagesbefehl zu den anstehenden Feiertagen

Tagesbefehl zu den anstehenden Feiertagen

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Am Wochenende wird das christliche Osterfest gefeiert, am Freitag beginnt das jüdische Pessachfest und bereits Anfang April begann der muslimische Fastenmonat Ramadan. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, nimmt die bevorstehenden Feiertage zum Anlass, um in einem Tagesbefehl die Bedeutung der Militärseelsorge zu würdigen.

Porträt Generalinspekteur Eberhard Zorn

Ostern, Pessach, Ramadan – der Generalinspekteur nimmt die bevorstehenden Feiertage zum Anlass, um die Militärseelsorge zu würdigen

Bundeswehr/Sebastian Wilke

Soldatinnen und Soldaten, zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Reservistinnen und Reservisten!

Christinnen und Christen werden am kommenden Wochenende das Osterfest begehen, Jüdinnen und Juden feiern ab morgen das Pessach-Fest. Für Musliminnen und Muslime hat bereits am Abend des 1. April 2022 der Fastenmonat Ramadan begonnen.

Die Bundeswehr stellt ein Spiegelbild der Gesellschaft dar, die auch bei der Religionsausübung vielfältig ist. Allerdings gehören nicht alle Bundeswehrangehörigen einer Religionsgemeinschaft an und manche Religionsgemeinschaften stellen in Deutschland eine Minderheit dar. Unsere Soldatinnen und Soldaten haben einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung, der im Soldatengesetz geregelt ist. Die Militärseelsorge gehört daher seit den Anfängen der Bundeswehr als wichtiger und nicht wegzudenkender Beitrag für die Betreuung und Fürsorge mit zu unserem soldatischen Alltag – im Grundbetrieb wie auch im Einsatz.

Mit der Einrichtung der Jüdischen Militärseelsorge Mitte Juni 2021 haben wir nunmehr mit dem Militärbundesrabbiner und dem Militärrabbinat kompetente Ansprechpartner für alle jüdischen Angelegenheiten. In der Fläche werden zehn Militärrabbinerinnen und Militärrabbiner in den fünf Außenstellen des Militärrabbinats in Schwielowsee (Henning-von-Tresckow-Kaserne), Hamburg (Clausewitz-Kaserne), Leipzig (General-Olbricht-Kaserne), Köln (Luftwaffenkaserne) und München (Ernst-von-Bergmann-Kaserne) bei religiösen Fragestellungen ansprechbar sein. Im Dezember 2021 hat der erste Rabbiner an der Sanitätsakademie in München seine Arbeit aufgenommen. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst im Wesentlichen die Bundeswehrstandorte in Bayern und Baden-Württemberg. 

Entsprechend den christlichen Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern stehen auch die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen allen Bundeswehrangehörigen für seelsorgerische Gespräche zur Verfügung, unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis. Dies gilt sowohl für den Grundbetrieb als auch für den Einsatz. Darüber hinaus werden die Militärrabbinerinnen und Militärrabbiner beim Lebenskundlichen Unterricht in der Truppe unterstützen. Soweit für einzelne Religionsgemeinschaften keine Militärseelsorge eingerichtet ist, unterstützt das Zentrum Innere Führung bei religiösen Fragen. Ich bitte die Disziplinarvorgesetzten, auch weiterhin auf die Belange der Angehörigen aller Glaubensrichtungen einzugehen, soweit dienstliche Erfordernisse nicht entgegenstehen. 

Die gesetzlichen Feiertage sind in Deutschland christlich geprägt. Das erfordert bereits bei der
Dienst-, Arbeits- und Urlaubsplanung Rücksicht und Fingerspitzengefühl für die Belange aller Religionsgemeinschaften, denn deren Feiertage fallen selten mit den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland zusammen. 

Die Bundeswehr steht ein für eine freie, demokratische und vielfältige Gesellschaft. Im täglichen Miteinander sind wir alle gefordert diesen Worten sichtbar Taten folgen zu lassen.

Ich wünsche den Gläubigen aller Religionsgemeinschaften besinnliche Tage und auch allen anderen Angehörigen der Bundeswehr eine Zeit der Ruhe und Besonnenheit.

Eberhard Zorn
General

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