Taschenkarte COVID-19Coronavirus Disease 2019: Eine Handlungshilfe für Bundeswehrangehörige

Taschenkarte COVID-19Coronavirus Disease 2019: Eine Handlungshilfe für Bundeswehrangehörige

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
1 MIN

Wie schütze ich mich? Welche Hygienemaßnahmen soll ich einhalten? Die Taschenkarte zur Krankheit COVID-19Coronavirus Disease 2019 (corona virus disease 19) gibt im praktischen Format Antworten und Tipps im Umgang damit.

Grafik vom Coronavirus und Schriftzug COVID-19

Im praktischen Format fasst die Taschenkarte die wichtigsten Informationen zu COVID-19Coronavirus Disease 2019 zusammen.

Bundeswehr

Die Taschenkarte zur COVID-19Coronavirus Disease 2019 fasst die wichtigsten Informationen zum neuartigen Coronavirus für Angehörige der Bundeswehr zusammen. Sie gibt Hinweise, wie sich jeder selbst vor einer Ansteckung schützen kann. Im Verdachtsfall einer möglichen Erkrankung mit dem Coronavirus hilft sie, Symptome richtig einzuschätzen und danach zu handeln. Erstellt wurde die Taschenkarte von den drei Generalärzten des Heeres, der Streitkräftebasis und des Cyber- und Informationsraumes.

Die vierseitige, übersichtliche Taschenkarte gliedert sich in sieben Abschnitte:

Abschnitt A gibt zusammengefasste, aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-COV-2 und die von ihm ausgelöste Krankheit COVID-19Coronavirus Disease 2019. So beträgt etwa die durchschnittliche Zeit von der Ansteckung bis zu ersten Krankheitsanzeichen fünf bis sechs Tage.

Im zweiten Abschnitt B finden sich Richtlinien zur Kontaktvermeidung wie etwa, einen Sicherheitsabstand von mindestens anderthalb Metern einzuhalten oder öffentliche Verkehrsmittel möglichst nicht zu benutzen.

Der dritte Abschnitt C erklärt Hygienemaßnahmen, vor allem das häufige und richtige Händewaschen und enthält den Hinweis, auch die regelmäßige Reinigung des eigenen Smartphones nicht zu vernachlässigen.

Im Unterpunkt D finden sich Tipps, wie Sie sich bei Krankheitsverdacht – etwa bei trockenem Husten und Fieber – verhalten sollten. Bei Krankheitsanzeichen ist der zuständige Truppenarzt sofort telefonisch zu kontaktieren.

Absatz E gibt Hinweise zu Schutzmaßnahmen bei Unterstützungsleistungen mit Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus. Grundsätzlich sind bei erhöhter Ansteckungsgefahr Maßnahmen wie das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung oder der ABCAtomar, Biologisch, Chemisch-Schutzmaske notwendig.

Punkt F geht in dieser Situation jeden an: Bleiben Sie körperlich aktiv, stärken Sie Ihr Immunsystem, tun Sie etwas für Ihr „Gemüt“.

Der letzte Punkt G weist auf weitere Informationsquellen hin – etwa den Internetauftritt des Robert-Koch-Instituts oder die Intranetseite des Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr.

von Hanife Cingi