Amtshilfe
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Besonders sichtbar für die deutsche Bevölkerung ist die Bundeswehr immer dann, wenn sie zivile Organisationen bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen unterstützt. Diese Hilfeleistungen werden unter dem Begriff der Amts- und Katastrophenhilfe zusammengefasst. Denn nach Artikel 35 Grundgesetz sind alle Behörden des Bundes und der Länder zu gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet, auch die Bundeswehr. Die Koordination der Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr übernimmt das Operative Führungskommando.