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Der Einsatz im Jemen

Beobachtermissionen
Lesedauer:
1 MIN

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Nach jahrelangen militärischen Auseinandersetzungen in Jemen initiierten die Vereinten Nationen Gespräche zwischen den Konfliktparteien in Stockholm. Unter anderem gelang es, eine Waffenruhe für das stark umkämpfte Gebiet um Hudaida zu vereinbaren. Die Umsetzung dieses Abkommens gilt als Voraussetzung für die Linderung der humanitären Notlage der Bevölkerung sowie für den Einstieg in einen Friedensprozess.

Eine Karte vom Jemen, die das Einsatzgebiet von UNMHA zeigt

Das Einsatzgebiet der Bundeswehr im Jemen (Infografik)

Bundeswehr

Die VN-Mission UNMHA

Die Vereinten Nationen verabschiedeten am 16. Januar 2019 einstimmig die Sicherheitsratsresolution 2452 (2019), um die Ausführung des in Schweden getroffenen Abkommens zu unterstützen. Die Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens in Jemen (UNMHA) ist zunächst auf sechs Monate begrenzt. UNMHA ist eine reine Beobachtermission; die VN-Beobachterinnen und Beobachter tragen keine Uniform und keine Waffen. Es handelt sich bei UNMHA nicht um einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr, das heißt eine Zustimmung des Deutschen Bundestages ist nicht erforderlich.

Auftrag von UNMHA

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen entschied die Errichtung von UNMHA als besondere politische Mission, mit den Hauptaufträgen:

Deutscher Beitrag

Die Bundesregierung unterstützt den politischen Friedensprozess unter Leitung der Vereinten Nationen. Auf Anfrage der Vereinten Nationen wurde zunächst ein militärischer Beobachter entsandt. Insgesamt können bis zu fünf militärische VN-Beobachterinnen oder Beobachter sowie fünf deutsche Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte für UNMHA zum Einsatz kommen. Die Aufgaben der deutschen VN-Beobachterinnen und Beobachter umfassen Überwachungs-, Verbindungs- und Unterstützungsaufgaben sowie die Wahrnehmung von Stabsfunktionen.

VN Resolution 2534 (PDF, 39,4 KB)


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