Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft – juristische Vertreter am Bundesverwaltungsgericht
Rechtspflege- Datum:
- Ort:
- Berlin
- Lesedauer:
- 1 MIN
Die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft vertritt Verteidigungsministerin oder -minister und die Einleitungsbehörden am Bundesverwaltungsgericht. Sie wirkt insbesondere auf die einheitliche Anwendung des Disziplinarrechtes in der Bundeswehr hin.
Die Leitung der Behörde „Der Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht“ stellt funktional eine eigenständige Justizbehörde dar und hat ihren Sitz beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Bundeswehrdisziplinaranwältin oder dem Bundeswehrdisziplinaranwalt unterstehen die Wehrdisziplinaranwältinnen und -anwälte. Gemeinsam mit diesen und den Truppendienstgerichten trägt sie oder er zur Erfüllung des
Bundeswehrdisziplinaranwältin oder -anwalt begleitet zusammen mit ihren oder seinen hauptamtlichen Mitarbeitenden, die die Befähigung zum Richteramt besitzen müssen, fachlich alle gegen Soldatinnen und Soldaten geführten gerichtlichen Disziplinarverfahren, angefangen bei den Vorermittlungen über den rechtskräftigen Abschluss bis zur Vollstreckung. Ferner weist sie oder er neue Wehrdisziplinaranwältinnen und -anwälte in ihre Aufgaben ein und führt regelmäßig fachliche Fortbildungsveranstaltungen durch, auch für das Personal der Geschäftsstellen der Rechtspflege der Bundeswehr.
In Disziplinar- und Beschwerdesachen vor dem Bundesverwaltungsgericht sind ausschließlich Bundeswehrdisziplinaranwältin oder -anwalt und ihre beziehungsweise seine hauptamtlichen Mitarbeitenden postulationsfähig, dürfen also rechtswirksame Handlungen vornehmen. Aufgrund dessen führen sie die Berufungsverfahren in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durch und vertreten in Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung die Bundesministerin oder den Bundesminister der Verteidigung und die Generalinspekteurin oder den Generalinspekteur der Bundeswehr vor den Wehrdienstsenaten.
Aufgrund der Stellung als Vertretung aller Einleitungsbehörden vor dem Bundesverwaltungsgericht und aufgrund des Weisungsrechtes gegenüber den Wehrdisziplinaranwaltschaften wirkt die Bundeswehrdisziplinaranwältin oder der Bundeswehrdisziplinaranwalt auf eine angemessene einheitliche Ausübung der Disziplinarbefugnisse hin und gibt den Wehrdisziplinaranwaltschaften einheitliche disziplinare Verfahrensgrundlagen vor.