Die Erweiterung des Reservewehrdienstverhältnisses tritt in Kraft
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Nach Abschluss der Ressortabstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und nach erfolgter förmlicher Anhörung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses (GVPA) im BMVg, tritt in Kürze die überarbeitete Allgemeine Regelung A-1454/12 „Entschädigungen während des ehrenamtlichen Reservewehrdienstverhältnisses“ in Kraft.
Befindet sich wie die anderen Leiterinnen und Leiter KVK/BVK in einem Reservewehrdienstverhältnis: Oberstleutnant Thomas Leschke leitet das Kreisverbindungskommando Bautzen in Sachsen
Bundeswehr/Robert WendlerWesentliche Änderungen der Version 2.0 ist die durch Staatssekretär Hoofe gebilligte Erweiterung des Personenkreises derer, die in ein Reservewehrdienstverhältnis (RWDV) berufen werden können, die Anpassung des zu berücksichtigenden Zeitaufwandes zur Ausübung der Tätigkeiten innerhalb des RWDV sowie die daraus abgeleitete Höhe der Entschädigung.
Für die ehrenamtliche Wahrnehmung von „Funktionen in der Reserveorganisation der Bundeswehr“ wurde mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (ResG) vom 21. Juli 2012 das RWDV im Wesentlichen für Führungspersonal im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit, vornehmlich der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos (BVK/KVK), geschaffen.
Die Bezirksverbindungskommandos (BVK) / Kreisverbindungskommandos (KVK) werden auf Regierungsbezirks- bzw. Kreisebene eingesetzt. Die Verbindungskommandos sind vornehmlich mit ortsansässigen Reservistinnen und Reservisten besetzt. Außerhalb aktiver Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe, repräsentieren sie die Bundeswehr gegenüber ihren Kommunen und Polizeidirektionen.
Als Leiterin eines KVK kann Oberstleutnant der Reserve Kristina Schulz Dank des Reservewehrdienstverhältnisses "aus dem Stand" ihre Aufgaben wahrnehmen. Dies war zuletzt in der Koordination der Amtshilfe in der Pandemie von unschätzbarem Vorteil.
Bundeswehr/Anne WeinrichAus gegebener Veranlassung, der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung und der hiermit einhergehenden wieder gestiegenen Bedeutung der Reserve, wurde die Erweiterung des in ein RWDV zu berufenden Personenkreises um weitere Inhaber von Schlüsselpositionen in den Führungsstrukturen der Reserve vorgenommen. In ein RWDV können nunmehr das Leitungspersonal der Dienststellen aller Territorialen Verbindungsorganisationen sowie die militärischen Führerinnen und Führer aller Ergänzungstruppenteile (ErgTrT) einschließlich der Heimatschutzkräfte (HSchKr) berufen werden.
Zivil-militärische Zusammenarbeit ist der Kern der Aufgabe der Leiterinnen und Leiter KVK/BVK. Das Reservewehrdienstverhältnis soll mit Billigung des BMI für weitere Führungskräfte in der Territorialen Reserve erprobt werden.
Bundeswehr/LKdoSNTrotz der noch nicht abgeschlossenen Pilotphase zur Aufstellung des Landesregiments Bayern, hat BMVg FüSK III 4 die Aufnahme der Kommandeure und der Kompaniechefs künftiger noch aufzustellender Heimatschutzregimenter angeregt und zunächst eine Vergleichbarkeit mit den Bataillonskommandeuren bzw. Kompaniechefs der ErgTrT angenommen.
Dieser Verfahrensweise hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vorerst zugestimmt, bittet allerdings um eine Evaluierung und Vorlage der entsprechenden Daten nach einem Jahr.
Was ist ein Reservewehrdienstverhältnis
von Bundesministerium der Verteidigung, Führung Streitkräfte III.4 E-Mail schreiben