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Erstattung von Mehraufwendungen bei vorzeitiger Beendigung des Wehrdienstes

Datum:
Lesedauer:
1 MIN

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Nach § 1 Abs. 5 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) können der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber bei vorzeitiger Beendigung einer Reservistendienstleistung der Mitarbeiterin beziehungsweise des Mitarbeiters unter bestimmten Voraussetzungen entstandene Mehraufwendungen für die Einstellung einer Vertretungskraft erstattet werden.

Der Antrag ist durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Mehraufwendungen entstanden sind, beim Referat VII 3.2 des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr zu stellen.

Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per Post an:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 3.2
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf

oder scannen Sie Ihren unterschriebenen Antrag ein und senden ihn an folgende E-Mail Adresse:

ArbPlSchG@Bundeswehr.org

Ansprechperson

Bei Fragen zur Erstattung von Mehraufwendungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter unter der Telefonnummer:

0211 65043 351 oder 0211 65043 288 (aus dem öffentlichen Telefonnetz)

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