Damit Ihre Versorgung für die Zeit nach Ende des aktiven Dienstverhältnisses sichergestellt ist, sollten sie zeitnah und bereits vor Dienstzeitende einen Antrag auf Versorgung nach § 80 SVGSoldatenversorgungsgesetz stellen. Diesen Antrag können Sie formlos an das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII 2.2 richten. Auch wenn ihr WDBWehrdienstbeschädigung Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ihr Dienstzeitende jedoch bevorsteht sollten Sie rein vorsorglich einen Antrag auf Versorgung nach § 80 SVGSoldatenversorgungsgesetz stellen.