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Meine Mutter/ mein Vater hatte eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung und ist verstorben. Habe ich Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung?

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Auch für Waisen sieht das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Hinterbliebenenversorgung vor. Hierzu ist zunächst zu prüfen, ob der Tod der wehrdienstbeschädigten Person in ursächlichem Zusammenhang mit der anerkannten Wehrdienstbeschädigung steht. Und auch bei Leistungsbezug der wehrdienstbeschädigten Person einer Grundrente nach einem GdSGrad der Schädigungsfolgen von 100, einer Pflegezulage nach § 35 BVG oder einem mindestens 5 Jahre gezahlten Berufsschadensausgleich kann Anspruch für Sie als Waise auf Hinterbliebenenversorgung bestehen. Waisenversorgung wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres prüfen wird, ob weiterhin Anspruch besteht. Wenden Sie sich für Weiteres an Ihre Sachbearbeitung. Antragsvordrucke finden Sie hier.

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