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Warum die Bundeswehr eine Parlamentsarmee ist

Aktuelles
Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
1 MIN

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Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Doch was bedeutet das überhaupt? Vor allem eines: Anders, als auch in den meisten demokratischen Staaten, kontrolliert nicht das Staatsoberhaupt oder die Regierung allein die Truppe. Viele grundlegenden Entscheidungen treffen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Soldaten in einer Formation beim öffentlichen Gelöbnis vor dem Reichstag.

Als Zeichen der engen Verbundenheit mit dem Parlament finden regelmäßig militärische Zeremonien wie Feierliche Gelöbnisse vor dem Bundestag statt

Bundeswehr/ Jonas Weber

Im Grundgesetz ist die Budgethoheit des Parlaments und damit die Kontrolle über die Streitkräfte verankert. Die Entscheidung, wie hoch der Verteidigungshaushalt sein und wofür das Geld ausgegeben werden soll, liegt damit in den Händen des Parlaments, also des Bundestages. Darüber hinaus schreibt das Grundgesetz fest, dass der Bundestag einen Verteidigungsausschuss aus Abgeordneten aller Fraktionen hat, der die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr sicherstellt.

Seit 1956 gibt es zudem einen oder eine Wehrbeauftragte des Bundestages. An ihn oder sie können sich Soldatinnen und Soldaten mit allen Anliegen, die ihren Dienst betreffen, direkt wenden. Der oder die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages wacht außerdem darüber, dass die Grundrechte der Soldaten und Soldatinnen gewahrt und die Grundsätze der Inneren Führung beachtet werden. Er oder sie legt dem Bundestag dazu jährlich einen schriftlichen Bericht vor, über den die Abgeordneten debattieren. Auch das Verteidigungsministerium nimmt zu diesem Bericht Stellung.

Kein Auslandseinsatz ohne Bundestag

Auch die vielleicht am schwersten wiegende Entscheidung trifft letztlich das Parlament: Nur, wenn die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zustimmt, darf die Bundesregierung deutsche Soldaten und Soldatinnen in einen bewaffneten Auslandseinsatz schicken. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz legt im Detail fest, über welche Einsätze abgestimmt werden muss. Muss es schnell gehen – wie etwa bei der militärischen Evakuierungsoperation im Sommer 2021 aus Kabul – kann die Zustimmung auch nachträglich erfolgen. Der Bundestag besitzt zudem ein Rückholrecht bei schon laufenden Auslandseinsätzen.

von Björn Lenz

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