Wachkategorie und Gefährdungsstufe bestimmen Stärke der Bewachung
Wie stark eine Kaserne oder eine Dienststelle der Bundeswehr durch Personal und technische Maßnahmen bewacht wird, hängt grundsätzlich von zwei Dingen ab: von der Gefährdungslage und von der Wachkategorie, die wiederum mit Art und Zahl der schützenswerten Objekte in der jeweiligen Kaserne zusammenhängt. Dabei reicht die Skala von der Stufe D, was auf eine geringe Schutzbedürftigkeit hinweist, bis zur Stufe A, die beispielsweise die Liegenschaften haben, in denen das Operative Führungskommando der Bundeswehr beheimatet ist. Entsprechend dieser Kategorisierung werden die personelle Stärke der Wache und die Installierung von technischen Überwachungsmaßnahmen bestimmt. Neben dieser grundsätzlichen Liegenschaftseinstufung gibt es noch die situativ vergebenen Gefährdungsstufen.
Das System der Gefährdungsstufen ermöglicht es, die Absicherung einer Kaserne der Bundeswehr an die jeweilige Bedrohungslage anzupassen. Die aktuell ausgerufene Gefährdungsstufe ist an jedem Wachlokal am Haupteingang einer Liegenschaft angeschlagen. Bundeswehrweit gilt seit 2002 grundsätzlich die Gefährdungsstufe Alpha. Das bedeutet, dass eine allgemeine, nicht näher zuordenbare Bedrohung besteht. Geschuldet ist diese Einstufung der grundsätzlichen Gefahr eines Anschlags und seit wenigen Jahren eben auch wieder von Spionage- und Sabotageaktionen.
Jeder Standort kann sich selbst schützen
Ob die Gefährdungsstufe der Liegenschaften der Bundeswehr von Alpha auf Bravo, Charlie oder sogar bis zur höchsten Stufe Delta angehoben wird, beruht darauf, wie viele Erkenntnisse der Bundeswehr über eine mögliche feindselige Handlung vorliegen. Auf Basis dieser teils auch geheimdienstlichen Erkenntnisse, wird letztendlich im Verteidigungsministerium entschieden, für welche Standorte eine höhere Gefährdungsstufe festgelegt wird. Je konkreter das Wissen über die Absicht sowie die zeitliche und räumliche Bestimmbarkeit der feindseligen Handlung ist, desto höher die Gefährdungsstufe. Die betroffenen Standorte erhalten dann einen Alarmbefehl und müssen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
Verantwortlich für die Wache und die Verstärkung von Absicherungsmaßnahmen sind die Kasernenkommandanten und Kasernenkommandantinnen, die es für jede Liegenschaft der Bundeswehr gibt. Sie sorgen dafür, dass jederzeit genug militärisches Personal vorhanden ist, um die zivile Wache bei Bedarf zu verstärken. Darüber hinaus hält jede Liegenschaft geeignetes Material, beispielsweise Betonsperren, Stacheldraht oder Nagelsperren vor, um Schleusen für Fahrzeugkontrollen aufzubauen oder Zufahrten komplett zu schließen.
Minimierung des Restrisikos
Jede Liegenschaft kann durch das militärische Personal, das dort stationiert ist, bei Bedarf gegen Bedrohungen abgesichert werden. Um diese Fähigkeit auf hohem Niveau zu erhalten, üben die vor Ort Verantwortlichen regelmäßig die Erhöhung der Gefährdungsstufen. Zudem gibt es die übergeordnete Übungsreihe „Starke Sicherung“. Dabei alarmiert ein externes Prüfungsteam, bestehend aus Expertinnen und Experten für Militärische Sicherheit der Bundeswehr, Standorte ohne Vorwarnung und bewertet die getroffenen Absicherungsmaßnahmen. Durch diese Übungen können Schwächen in der Absicherung aufgedeckt und die Maßnahmen ständig verbessert werden.
Eins ist jedoch klar: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Die Militärische Sicherheit dient aber dazu, das Risiko möglichst gering zu halten, um zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beizutragen. Dies erfolgt zum einen durch die angepasste Einstufung der Kasernen und Dienststellen der Bundeswehr in eine Wachkategorie. Zum anderen ermöglichen das wiederkehrende Üben sowie das stetige Vorhalten von Personal und Material, welche die Absicherungsmaßnahmen verstärken können, eine flexible Reaktion auf sich verändernde Bedrohungslagen.