Inhalt
Ansprechstellen

Schaden melden – Schadensrecht der Bundeswehr

Sie haben einen Schaden erlitten, der durch einen (Verkehrs-) Unfall oder ein ähnliches Ereignis unter Beteiligung der Bundeswehr entstanden ist? Hier finden Sie die Ansprechstellen.

Ein aufgestelltes Unfallschild auf einer Straße, im Hintergrund Feuerwehr

Bundeswehr/Norman Möller

Sie haben einen Schaden erlitten, der durch einen (Verkehrs-) Unfall oder ein ähnliches Ereignis unter Beteiligung der Bundeswehr entstanden ist? Dann ist für Sie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) zuständig, dass die Bearbeitung außervertraglicher Schäden bearbeitet.

1. Kraftfahrzeugschäden

Sie sind z.B. Unfallbeteiligter bei einem KfzKraftfahrzeug-Unfall mit einem Bundeswehrfahrzeug. Das schadensbearbeitende Referat DLDienstleistungen und EinkaufBw IUD I 3 des BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist für die Bearbeitung zuständig. Ihr Schaden wird ähnlich wie bei einer KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgewickelt.

Hotline KfZ Schadensbearbeitung: 0228 5504 5078
Antragsstellung: formloser Antrag auf Schadensersatz an BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Adresse siehe unten) 

2. Sonstige außervertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Bund

Wenn Bundeswehrangehörige (vorsätzlich oder fahrlässig) eine ihnen gegenüber einem Dritten obliegende Amtspflicht verletzen, besteht ggf. ein Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGGrundgesetz.

Beispiel: Sie werden z.B. von einem herabfallenden Ast eines auf einem Bundeswehrgelände stehenden Baums verletzt oder Ihr Fahrzeug wird von einem Stein getroffen, den ein Rasenmäher auf einem Bundeswehrgelände aufgewirbelt hat.

Kontakt: 0228 5504 5086
Antragsstellung: formloser Antrag plus Unterlagen auf Schadensersatz an BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Adresse siehe unten) 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Ausführliche Sachverhaltsschilderung, aus der sich eindeutig der Schaden, die Gründe für den Schadenseintritt sowie die Beteiligten ergeben, einschließlich der Benennung etwaiger Zeugen (Name, Anschrift und Erreichbarkeit)
  • aussagekräftige Fotografien des Schadens, ggf. Skizze des Unfallgeschehens
  • Kostenvoranschlag oder Reparaturkostenrechnung einer Fachwerkstatt
  • Belege, aus denen die Schadenshöhe eindeutig hervorgeht
  • Bankverbindung (IBAN)

3. Flugschäden

Der Betrieb militärischer Luftfahrzeuge ist streng reglementiert. Dies soll auch dazu dienen, Schäden zu verhindern. Diese werden im Referat DLDienstleistungen und EinkaufBw IUD I 3 geprüft und bei Vorliegen aller Voraussetzungen reguliert. Gleiches gilt für die Ansprüche von Geschädigten bei Flugunfällen.

Beispiel: Ein Überschallknall hat die Glasscheiben Ihres Gewächshauses zerbrechen lassen. 

Kontakt: 0228 5504 5088
Antragsstellung: formloser Antrag auf Schadensersatz an BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Adresse siehe unten) 

Die Gewährung von Schadensersatz richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Bund haftet hierbei als Halter des Luftfahrzeuges im Rahmen des LuftVG grundsätzlich wie ein ziviler Halter eines Luftfahrzeuges. Das bedeutet vor allem, dass der Schaden gemäß § 40 LuftVG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis von dem Schaden und nachdem dem Geschädigten der Bund als Ersatzpflichtiger bekannt geworden ist, angezeigt werden muss. Ansonsten sind Ansprüche nach dem LuftVG per Gesetz ausgeschlossen.

Zu beachten ist ebenfalls, dass derjenige, der Schadensersatz begehrt, im Hinblick auf die Verursachung des Schadens durch ein Luftfahrzeug der Bundeswehr und der Höhe des Schadens darlegungs- und beweispflichtig ist. Der Geschädigte muss also geeignete Nachweise vorlegen, die seinen Anspruch untermauern. Vor allem muss er den Schadensort, den Schadenstag und möglichst genau die Uhrzeit angeben, zu der der Schaden eingetreten ist, um eine Überprüfung der Flugdaten zu ermöglichen. 

Sollten Sie außerhalb des Schadensrechts allgemeine Fragen zum militärischen Flugbetrieb oder Beschwerden haben, finden Sie unter nachfolgendem Link entsprechende Antworten:

Bürgerservice rund um den militärischen Flugbetrieb

Adresse

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr)
Registratur Schadensbearbeitung (Referat DLDienstleistungen und EinkaufBw IUD I 3)
Fontainengraben 200
53123 Bonn

E-Mail: BAIUDBwSchadensbearbeitung@bundeswehr.org

von Anke Rohmann  E-Mail schreiben
Footer