Deutsch-Polnische Zusammenarbeit im Luftraum gefestigt
Landes- und Bündnisverteidigung- Datum:
- Ort:
- Polen
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Mit der Vereinbarung über grenzüberschreitende Schutzflüge der Alarmrotten im Rahmen des NATONorth Atlantic Treaty Organization Air Policing wird der Luftraum über Polen und Deutschland sicherer.
Übergabe der unterzeichneten Vereinbarung zwischen Deutschland und Polen
Bundeswehr/Johann Michael SchellerAm 12.05.2021 unterzeichneten Generalleutnant Klaus Habersetzer für Deutschland und Generalleutnant Tomasz Piotrowski für Polen eine Vereinbarung in Warschau. Diese Übereinkunft gestattet es, Kampfflugzeugen als Quick Reaction Alert, in den jeweiligen Luftraum einzufliegen und dort zu operieren. Mit diesen Unterschriften schlossen die beiden Generale einen weiteren Schritt in der Zusammenarbeit der Luftwaffen beider Länder ab.
Generalleutnant Habersetzer unterzeichnet für Deutschland das TA Cross Border DEUEuropäische Union-POLPolen in Warschau
Bundeswehr/Johann Michael Scheller„Dies schützt nicht nur die Bevölkerung unserer beiden Länder, sondern geschieht zum Wohle der gesamten Allianz.“, würdigte Generalleutnant Klaus Habersetzer, Kommandeur Zentrum Luftoperationen, den Moment. Und Generalleutnant Tomasz Piotrowski, Kommandeur des Kommando Polnische Streitkräfte, betonte den historischen Moment für beide Nationen.
Die beiden Generalleutnante Habersetzer und Piotrowski halten die Vereinbarung in ihren Händen
Bundeswehr/Johann Michael SchellerEin wesentlicher Baustein der kollektiven Sicherheitsvorsorge der NATONorth Atlantic Treaty Organization war von Beginn an die Integrierte NATONorth Atlantic Treaty Organization-Luftverteidigung. Gemeinsam betriebene Luftverteidigungsgefechtsstände (Combined Air Operation Centre = CAOCCombined Air Operations Centre) führen die Abfangjäger der Mitgliedsstaaten. Ein ganz wesentlicher Eckpfeiler ist dabei das Verfahren der sogenannten Nacheile. Vergleichbar dem Einsatz von Polizei über die Grenzen der Bundesländer hinweg, können hierbei die Abfangjäger bei einem scharfen Einsatz auch Staatsgrenzen überqueren. Zwischen Mitgliedsstaaten wie zum Beispiel Deutschland, Belgien oder den Niederlanden ist dies seit langem ein übliches Verfahren – mit den erst nach dem Zusammenbruch des Ostblocks neu hinzugekommenen osteuropäischen Mitgliedsstaaten waren dazu erst entsprechende Übereinkommen notwendig.
von Johann Michael Scheller