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Luftwaffe

Das Luftfahrtamt ist NATONorth Atlantic Treaty Organization-zertifiziert

Luftfahrtamt der Bundeswehr

Am 27. Januar 2021 hat die NATONorth Atlantic Treaty Organization das offizielle Zertifikat zur Anerkennung (engl.: Recognition) des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr) als Regulierungs- und Aufsichtsbehörde auf dem Gebiet der militärischen Luftfahrt übergeben. Damit gilt das Luftfahrtamt nun international als „NATONorth Atlantic Treaty Organization Recognized Airworthiness Authority“.

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Symbolbild NATONorth Atlantic Treaty Organization.

(c) 2011 Bundeswehr / NATO

Die NATONorth Atlantic Treaty Organization führt die Anerkennung der militärischen Luftfahrtbehörden ihrer Mitgliedsstaaten mit einem speziellen Fokus durch. Hier soll dem Supreme Allied Commander Europe (SACEURSupreme Allied Commander Europe) bestätigt werden, dass alle Luftfahrzeuge, die er in Operationen einsetzt, lufttüchtig sind und dies durch eine kompetente nationale Behörde überprüft und überwacht wird. Ein NATONorth Atlantic Treaty Organization Assessment Team hat dazu in den vergangenen Monaten in einem arbeitsintensiven Audit die Struktur, Verfahren und Prozesse des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr überprüft. Hierbei ist besonders erwähnenswert, dass das Verfahren nicht wie üblich mit einem Vor-Ort Besuch durchgeführt werden konnte. Aufgrund der Corona Pandemie wurden alle Fragen per E-Mail übermittelt und beantwortet.  Mit der Ausstellung des Zertifikates wird nun auch von der NATONorth Atlantic Treaty Organization bestätigt, dass das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr als kompetente Behörde die Lufttüchtigkeit aller in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Luftfahrzeuge sicherstellt.

Üblicherweise dient das Werkzeug der Anerkennung dazu, Leistungen ausländischer militärischer Luftfahrtbehörden nutzen zu können. Eine gegenseitige Anerkennung besteht zum Beispiel zwischen den militärischen Luftfahrtbehörden in Spanien (DGAM) und Deutschland, also dem LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr. So können die deutschen Streitkräfte einen Betrieb nutzen, der zuvor bereits durch die spanische DGAM zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen genehmigt wurde. Ein eigenes, aufwändiges Genehmigungsverfahren durch das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr muss dann nicht mehr durchgeführt werden. Auch die danach notwendige regelmäßige Überwachung und Aufsicht über den Betrieb wird durch die Partnerbehörde wahrgenommen. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr schafft so gemeinsam mit unseren befreundeten Nationen die Basis für eine enge, zukunftsweisende und allerseits gewinnbringende Zusammenarbeit.


von Dirk Grönebaum
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