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Social Media: Foto-Preis des Marineinspekteurs

Social Media: Foto-Preis des Marineinspekteurs

Datum:
Ort:
Rostock
Lesedauer:
2 MIN

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Der Inspekteur der Marine, Vizeadmiral Andreas Krause, hat einen Bestspreis angekündigt – für die besten Fotos aus dem echten Leben in der Marine.

Offizielle Fotografinnen und Fotografen der Marine gehören zum Presse- und Informationszentrum. Aber jeder Marineangehörige kann jetzt für Social Media mitwirken.

Bundeswehr/Steve Back

Vizeadmiral Andreas Krause will jede Woche bis zu vier unterschiedliche Fotos – aufgenommen von Angehörigen der Marine selbst – über seinen Twitterkanal @chiefdeunavy veröffentlichen. „Ich will zeigen, was Sie leisten, allein oder im Team. Ich will die Menschen der Marine in den Vordergrund stellen – in Uniform und in Zivil“, erklärt Krause in seinem Tagesbefehl vom 19. November.

Zugleich hat er einen Überraschungspreis ausgelobt – für die Fotografin beziehungsweise den Fotografen, „der oder dem das beste Foto gelingt“. Wer am Fotowettbewerb teilnehmen möchte, beachte folgende Hinweise und Regeln.

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Hinweise und Regeln für den Fotopreis

Einzusenden sind alle Aufnahmen formlos an marine@bundeswehr.org. Wichtig dabei ist eine kurze schriftliche Beschreibung dessen, was zu sehen ist, inklusive Aufnahmedatum – und natürlich der Name der Fotografin oder des Fotografen.

Nutzungs-, Verwertungs-, Persönlichkeits- und Bildrechte

Die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind ausnahmslos zu wahren. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall die Betroffenen der Abbildung auf Bildmaterial zum Zwecke der Pressearbeit und Personalwerbung schriftlich zustimmen. Das entsprechende Formular ist in einem Cloud-Ordner abgelegt: https://webshare.einsfuekdobw.de/d/57903dd4cd2e4faea454/. Einzelheiten regeln die einschlägigen Vorschriften (Zentrale Dienstvorschrift A-600/1 „Informationsarbeit“, Nummern 8052 und 8053, und C1-600/1-3000 „Informationsarbeit der Marine“, Nummern 606 und 607).

Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die auf den Fotos abgebildeten Personen lediglich Beiwerk im Sinne des Urheberrechts sind, das Hauptmotiv jedoch ein anderes ist (Beispiel: Großaufnahme einer Fregatte an der Pier; es sind zwei Besatzungsmitglieder bei Arbeiten auf der Pier zu sehen. Das Hauptmotiv ist aber die Fregatte selbst, erkenntlich vor allem durch das gewählte Aufnahmeformat). Der Zustimmung bedarf es ebenfalls nicht, wenn größere Gruppen abgebildet werden und die Gruppe das Hauptmotiv ist. (Beispiel: eine angetretene Truppe bei einer Vereidigung oder Musterung).

Personen des öffentlichen Lebens müssen der Veröffentlichung der Abbildung ihrer Person ebenfalls nicht zustimmen.

Wenn Angehörige der Marine Bildmaterial im dienstlichen Auftrag erstellen, liegt das Urheberrecht sowie das ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrecht beim Dienstherrn. Ansprüche auf Vergütung des Fotografen beziehungsweise der Fotografin bestehen insoweit nicht.

Beteiligung von Vertrauenspersonen, Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen

Der Überraschungspreis des Inspekteurs der Marine unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Bereichsvorschrift C1-2640/3-3000 „Verleihung von Bestpreisen durch die Inspekteurin bzw. den Inspekteur der Marine“, insbesondere den darin festgelegten Beteiligungs- und Zustimmungspflichten.

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Tagesbefehl des Inspekteurs der Marine vom 19. November 2019

Tagesbefehl zum Fotowettbewerb des Marineinspekteurs

Tagesbefehl des Inspekteurs der Marine vom 19. November 2019 Tagesbefehl des Inspekteurs der Marine vom 19. November 2019 PDF, nicht barrierefrei, 662 KB