Neue Vereinbarung stärkt Zusammenarbeit zwischen Marine und Wasserstraßenverwaltung
Neue Vereinbarung stärkt Zusammenarbeit zwischen Marine und Wasserstraßenverwaltung
- Datum:
- Ort:
- Rostock
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Am 30. Juni 2025 haben die Marine und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWSGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) eine wichtige Vereinbarung unterzeichnet. Gemeinsames Ziel ist es, die zivil-militärische Zusammenarbeit auf deutschen Seewegen zu verbessern und im Ernstfall eine koordinierte Steuerung des Seeverkehrs zu gewährleisten.
Diese Vereinbarung regelt, wie die Marine und die Wasserstraßenverwaltung künftig gemeinsam den zivilen Seeverkehr steuern – auch im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung. Das betrifft vor allem die Versorgung Deutschlands über den Seeweg, die Organisation von Konvois und die Festlegung von Routen für Handelsschiffe.
Warum das wichtig ist, erklärt Vizeadmiral Jan Christian Kaack, der Inspekteur der Marine: „Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein der gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit und Sicherheitsvorsorge. Durch sie sind vor allem Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege zwischen Marineschifffahrtleitung und GDWSGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sauber festgelegt. Im Ernstfall können wir damit Handelsschiffen verbindlich sagen, wo und wann sie entlang deutscher Wasserstraßen fahren oder deutsche Häfen anlaufen dürfen – oder sogar sich zu einem Konvoi versammeln sollen.“ Auch Eric Oehlmann, Leiter der GDWSGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, hebt hervor: „Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Seeverkehr sicher, zuverlässig und koordiniert bleibt – auch unter schwierigen Bedingungen.“
Strategische Bedeutung in Krisenfällen
Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist die Festlegung von Prioritäten im Seeverkehr vor Deutschlands Küsten im Krisen- und Konfliktfall. Das gewährleistet, dass im Notfall die Versorgung der Bevölkerung und die logistische Unterstützung innerhalb der NATONorth Atlantic Treaty Organization effizient organisiert werden können. Die Zusammenarbeit betrifft nicht nur militärische Nachschubwege, sondern auch die Versorgung der Zivilbevölkerung.
Hintergrund und zukünftige Zusammenarbeit
Die Vereinbarung basiert auf einer Ressortvereinbarung der Bundesministerien für Verkehr und der Verteidigung vom 19. Februar 2025. Bereits in Friedenszeiten arbeiten die Verkehrszentralen der GDWSGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und die Marineschifffahrtleitung eng zusammen, etwa bei gemeinsamen Übungen und der Nutzung von Infrastruktur. Ziel ist es jetzt, die Zusammenarbeit auch in Krisen- und Verteidigungssituationen zu verbessern.
Die GDWSGeneraldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt steuert den Schiffsverkehr in den Hoheitsgewässern und der Wirtschaftszone Deutschlands, während die Marineschifffahrtleitung die Verbindung zwischen Marine und ziviler Schifffahrt bildet.
Mit der neuen Vereinbarung stärken Deutschland und seine Partner die Sicherheit auf See. Durch klare Regeln und eine enge Zusammenarbeit können im Ernstfall schnelle und koordinierte Maßnahmen ergriffen werden – zum Schutz der Bevölkerung und der nationalen Versorgung.