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Besondere Fürsorgeangelegenheiten

Datum:
Lesedauer:
1 MIN

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Anträge für Kinderreisebeihilfen und Reisen in Krankheits-und Todesfällen, Nachteilsausgleich gem. § 15 Abs. 2 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD), die Gewährung von Rechtsschutz, Gehaltsvorschüsse Ausland, In- und Auslandsschulbeihilfen und die Erstattung von Kinderbetreuungskosten nach der Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung sind an das Referat VII 1.3 zu richten. Zum Thema JobTicket können Sie sich ebenfalls beraten lassen. Darüber hinaus ist Referat VII 1.3 zuständig für Grundsatzfragen zu Familienheimfahrten der freiwillig Wehrdienst Leistenden und Reservistendienst Leistenden sowie zu Reisebeihilfen für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten, die in auswärtige Bundeswehrkrankenhäuser, zivile Krankenhäuser oder Suchtkliniken oder in stationäre Rehabilitationseinrichtungen eingewiesen wurden. Anträge der vorgenannten Reisebeihilfen sind bei den Bundeswehr-Dienstleistungszentren zu stellen.

Nicht in die Zuständigkeit des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr fällt die Beihilfe nach der beamtenrechtlichen Krankenfürsorge sowie die Reisebeihilfen nach der Trennungsgeldverordnung.

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