Als Soldatin oder Soldat können Sie während des Dienstes und nach Ihrem aktiven Dienst an schulischen und beruflichen Lehrgängen der Bundeswehrfachschulen teilnehmen. An bundesweit zehn Bundeswehrfachschulen werden Sie von qualifizierten, engagierten zivilen Lehrkräften unterrichtet.
Bildungsangebote für aktive Soldatinnen und Soldaten
Die Bundeswehrfachschulen bieten Qualifikationen für aktive Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der Personalentwicklung an. So können für einen beabsichtigten Laufbahnwechsel hierfür benötigte Schulabschlüsse erworben werden. Auch Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) werden an Bundeswehrfachschulen durchgeführt mit dem Ziel die Soldatinnen und Soldaten bestmöglich auf die Übernahme höherwertiger Aufgaben und Dienstposten vorzubereiten.
Angeboten werden beispielsweise die Lehrgänge „Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration“ und „Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement“. Die Ausbildungsmöglichkeiten werden dabei kontinuierlich erweitert. So ist kürzlich die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung hinzugekommen.
Über eine Teilnahme aktiver Soldatinnen und Soldaten an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen, die zum Zweck des Laufbahnwechsels oder im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung besucht werden können, entscheidet die personalbearbeitende Dienststelle. Die Teilnahme erfolgt im Wege der Kommandierung.
Weitergehende Informationen zum Erwerb eines Hauptschul- oder Mittleren Schulabschlusses erhalten Sie hier.
Ferner qualifizieren die Bundeswehrfachschulen dienstbegleitend und laufbahnübergreifend Soldatinnen und Soldaten durch Vermittlung schulischer bzw. allgemeiner Kernkompetenzen (z. B. Lehrgang „Einführung in die kompetenzorientierte Ausbildung der Streitkräfte für Ausbilder und Ausbilderinnen (KOA)“).
Bildungsangebote für SAZ im Rahmen der Berufsförderung
Als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von mindestens vier Jahren oder Berufsoffizierin bzw. Berufsoffizier im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) haben Sie Anspruch auf Förderung schulischer oder beruflicher Bildungsmaßnahmen. Deren Umfang hängt von Ihrer jeweiligen Verpflichtungszeit ab. In der Regel umfasst sie mindestens ein Jahr.
In diesem Zeitraum können Sie bundesweit anerkannte allgemeinbildende Schulabschlüsse wie den Mittleren Schulabschluss oder die Fachhochschulreife in den Fachrichtungen Sozialpädagogik, Technik oder Wirtschaft erwerben. Diese ebnen Ihnen den Weg in eine berufliche Zukunft, z. B. in den öffentlichen Dienst. Liegt Ihr Schulabschluss schon länger zurück, können Sie Auffrischungskurse besuchen, die Sie umfassend auf die Kurse zum Erwerb eines Schulabschlusses vorbereiten. Für Soldatinnen und Soldaten, die studieren möchten, haben die Bundeswehrfachschulen Vorbereitungskurse vor Aufnahme eines Studiums eingerichtet. Diese werden sowohl als fachübergreifende Lehrgänge angeboten, die für alle Studiengänge geeignet sind, als auch mit Schwerpunkt auf die Vorbereitung auf Studiengänge im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und auf wirtschaftliche Studiengänge. Ebenso gehören berufliche Ausbildungen, die zum Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin und Erzieher oder zur Kauffrau und zum Kaufmann für Büromanagement führen, zum ständigen Bildungsangebot der Bundeswehrfachschulen.
Der Unterricht erfolgt in modern ausgestatteten Räumen mit digitaler Tafel, unter Nutzung eines digitalen Lernmanagementsystems, das von der Universität der Bundeswehr in Hamburg speziell für die Bundeswehrfachschulen angepasst wurde. Auch die Möglichkeiten, den Unterricht online zu gestalten, sind in den letzten Jahren erweitert worden.
An den Bundeswehrfachschulen lernen Sie mit anderen aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten nach den Maßstäben der Erwachsenenbildung. Bei den meisten Bundeswehrfachschulen ist eine Unterbringung in einer dienstlichen Unterkunft möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung für die schulischen Lehrgänge im Rahmen der Berufsförderung, für die Ausbildungen zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher und zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement erfolgt mit Hilfe des „Antrags zur Teilnahme am Unterricht der Bundeswehrfachschule“ (Fachschulbogen), den Sie beim Berufsförderungsdienst erhalten. Online ist das Formular auf dieser Seite: Formulare und Informationsmaterial unter der Rubrik „Förderungsanträge“ abrufbar.
Der Besuch einer Bundeswehrfachschule setzt zwingend eine vorherige Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr voraus. Bei Interesse wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Förderungsberaterin bzw. Ihren Förderungsberater ihres Standortes, um zu klären, welche Lehrgänge Sie besuchen können oder sollten.
Bei der Einplanung in die Lehrgänge an den Bundeswehrfachschulen werden Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt, sofern das Lehrgangsangebot dies ermöglicht.
Nicht jeder Lehrgang wird an jeder Bundeswehrfachschule angeboten. Zudem hängt die Einrichtung der Lehrgänge von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der Kapazität der jeweiligen Bundeswehrfachschule ab. Einzelheiten zu den angebotenen Lehrgängen und den jeweiligen Bundeswehrfachschul-Standorten finden Sieh hier.
Sie benötigen für einen angestrebten Laufbahnwechsel einen Schulabschluss? Bitte wenden Sie sich an Ihre Disziplinarvorgesetzte bzw. Ihren Disziplinarvorgesetzten oder Ihre personalbearbeitende Dienststelle.
Nähere Informationen zum Lehrgang „Einführung in die kompetenzorientierte Ausbildung der Streitkräfte für Ausbilderinnen und Ausbilder (KOA)“ und zum diesbezüglichen Anmeldeverfahren finden Sie im Lehrgangskatalog der Bundeswehr.
Sie haben Interesse am Unterricht in der Erwachsenenbildung?
Sie sind eine qualifizierte, engagierte Lehrkraft und möchten an einer Bundeswehrfachschule unterrichten?
Für die Bundeswehrfachschulen suchen wir regelmäßig Lehrkräfte (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II (Lehramt für berufliche Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen) und das Lehramt für die Sekundarstufe I.
Sie erwartet Unterricht mit aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten in modern ausgestatteten Unterrichtsräumen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis beim Bund. Ferner bieten wir ein umfangreiches Weiterbildungsangebot.
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BiZBw IV 4