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Gehaltsvorschüsse Ausland

Datum:
Lesedauer:
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Werden Bundeswehrangehörige mit (zumindest eingeschränkter) Zusage der UKVUmzugskostenvergütung in das Ausland versetzt, kommandiert bzw. abgeordnet, so können in den nach­folgenden Fällen Gehaltsvorschüsse nach ZDv A-2642/9 bewilligt werden. Diese sind stets zweckgebunden und werden als unverzinsliches Darlehen gewährt.

Im Ausland benötigte Ausstattungsgegenstände:

Für die Beschaffung im Ausland benötigter Ausstattungsgegenstände kann ein Gehaltsvorschuss bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die Auslandsverwendung mindestens 8 Monate dauert. Die Vorschusshöhe richtet sich u.a. nach der Besoldungsgruppe und der Anzahl der Familienmitglieder, die in das Ausland mit umziehen.

Im Anschluss an eine Rückzahlungspause von 6 Monaten nach Bewilligung ist der Vorschuss in maximal 19 monatlichen Raten, in jedem Fall jedoch vor Beendigung der Auslandsverwendung, zurückzuzahlen. Die Raten werden von den Dienstbezügen einbehalten.

Das Antragsformular finden Sie in der Formulardatenbank (Bw2407).

Mietkaution und Mietvorauszahlungen:

Zusätzlich können für eine zu leistende Mietkaution sowie für vertraglich vereinbarte Mietvorauszahlungen Gehaltsvorschüsse gewährt werden.

Der Gehaltsvorschuss für die Mietkaution kann bis zur Höhe der dreifachen Mieteigenbelastung bewilligt werden und ist in maximal 20 monatlichen Raten zu mindestens 100 Euro zurückzuzahlen. Sofern eine höhere Kaution zu leisten ist, kann der Differenzbetrag bis zur tatsächlichen Kautionshöhe im Rahmen der Umzugskostenvergütung ausgezahlt werden. Dieser Differenzbetrag ist erst nach Beendigung der Auslandsverwendung zurückzuzahlen.

Der Gehaltsvorschuss für eine vertraglich vereinbarte Mietvorauszahlung kann unter Berücksichtigung der jeweiligen für angemessenen Wohnraum geltenden Mietobergrenze gewährt werden. Dieser ist innerhalb des Zeitraumes, für den die Mietvorauszahlung zu leisten ist, in monatlichen Raten zurückzuzahlen.

Das Antragsformular finden Sie in der Formulardatenbank (Bw2405).

Kontakt:

BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 1.3.
Luisenstraße 109
53721 Siegburg
mailto:BAPersBwVII1.3AntraegeAusl@bundeswehr.org
Tel: 02241-991-754
AllgFspNBw: 3473
 


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