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Grundgesetzänderung öffnet Bundeswehr vollständig für Frauen

Nach der Gründung der Bundeswehr 1955 war es Frauen zunächst nicht gestattet, militärische Aufgaben wahrzunehmen. Das Grundgesetz verbot selbst im Verteidigungsfall, dass Frauen zum Dienst an der Waffe gerufen werden durften. Nur in der zivilen Wehrverwaltung war es Frauen möglich, von Beginn an Funktionen für die Bundeswehr einzunehmen. Später folgte der Sanitäts- und Musikdienst.

Am 11. Januar 2000 änderte sich dies jedoch grundlegend. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die deutschen Rechtsvorschriften, die Frauen vollständig vom Dienst mit der Waffe ausschlossen, gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen verstießen. Eine Grundgesetzänderung folgte. Seitdem sind in Deutschland alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet.

Am 1. Januar 2001 traten daraufhin 151 Frauen beim Heer, 76 bei der Luftwaffe und 17 bei der Marine ihren Dienst an. Das waren sie, die 244 „Ersten“.

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