KfzKraftfahrzeug-Hilfe für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

KfzKraftfahrzeug-Hilfe für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Datum:
Lesedauer:
1 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten, deren Schwerbehinderung nicht die Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, können einen Zuschuss zur Anschaffung und/oder die Kostenübernahme für die behindertengerechte Zusatzausstattung eines KfzKraftfahrzeug erhalten, wenn sie auf das KfzKraftfahrzeug angewiesen sind, um die Dienststelle zu erreichen. Die Notwendigkeit des Umbaus wird durch ein Gutachten begründet.

Der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe ist grundsätzlich vor Vertragsschluss bzw. Beauftragung des behindertengerechten Umbaus zu stellen.

Weiterhin umfasst die Kraftfahrzeughilfe Leistungen zur Erlangung einer Fahrerlaubnis und die Kostenerstattung für die aufgrund der Behinderung erforderlichen medizinisch-psychologischen Eignungsuntersuchungen und Eintragungen in Führerscheine.

Die Zuschüsse zur Anschaffung des KfzKraftfahrzeug bzw. zur Erlangung einer Fahrerlaubnis richten sich nach dem Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Die Zuständigkeit für Soldatinnen und Soldaten, deren Behinderung Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, liegt beim BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat VII2.2.

Kontakt:

BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 1.3
Luisenstr. 109
53721 Siegburg
mailto:BAPersBwVII1.3KfzHilfe@bundeswehr.org
Tel: 02241-991-797
AllgFspNBw: 3473

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.