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Mit dem Berufsförderungsdienst zum Traumjob

Berufsförderungsdienst

Sascha Stutzenberger hat es geschafft: Nach seiner Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr konnte er nahtlos anfangen, bei seiner Wunscharbeitgeberin PD – Berater der öffentlichen Hand GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung als Berater für Verwaltungsmodernisierung und –digitalisierung zu arbeiten. Entscheidend dazu beigetragen hat der Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) der Bundeswehr.


Ein Mann lehnt sich in einem grauen Anzug lächelnd an ein Geländer.

Vom Offizier zum Berater des öffentlichen Dienstes: Sascha Stutzenberger hat das Flecktarn gegen Anzug und Krawatte getauscht.

Privat

Kompetente Beratung während der Dienstzeit

Sascha Stutzenberger ist als Hauptmann für die Führung und Ausbildungsplanung von rund 130 Soldatinnen und Soldaten des Fallschirmjägerregiments im rheinlandpfälzischen Zweibrücken zuständig, als er sich erste Gedanken über seine berufliche Zukunft nach der Bundeswehrzeit macht. Hilfesuchend wendet er sich an seinen Berufsförderungsdienst (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) vor Ort. Seine BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr-Beraterin ermutigt ihn, an einer Reihe von Informationsveranstaltungen zum öffentlichen Dienst teilzunehmen, finanziert durch den BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr. Es folgen weitere Beratungsgespräche. Anfang 2018 fällt Stutzenberger eine Entscheidung: Er will in den höheren Verwaltungsdienst und bewirbt sich für das Studium Public Administration an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Mit Vollgas Richtung Traumjob

Stutzenberger bekommt den Studienplatz. Und stellt einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung, um in Vollzeit studieren zu können – mit Erfolg.

Laut Soldatengesetz (SG) haben Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Dienstzeit zu verkürzen (§ 40 Abs. 7 SG).   

Das Studium ist genau die richtige Entscheidung. Stutzenberger, der sich für die Modernisierung von Verwaltung und öffentlicher Infrastruktur interessiert, belegt unter anderem Öffentliches und Strategisches Management. Hier lernt er, wie man die öffentliche Verwaltung modernisiert und strategisch aufbaut. Seinem Ziel – dem Einstieg in den öffentlichen Dienst – kommt er dabei immer näher.

Finanzielle Unterstützung beim Studium – auch im Ausland

Die Kosten für das Studium übernimmt der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr. Möglich ist das durch das Soldatenversorgungsgesetz. Dieses sieht die finanzielle Übernahme bis zu festgelegten Höchstbeträgen vor. Die Höhe richtet sich dabei nach der Verpflichtungsdauer des Förderungsberechtigten.

Auch als Stutzenberger im Rahmen seines Studiums an einer zweimonatigen Sprachausbildung in den USA teilnehmen möchte, greift ihm der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr finanziell unter die Arme.

Einstieg als Berater

Porträt von einem Mann vor einer weißen Tafel

Stutzenberger, der sich schon lange für den öffentlichen Dienst und die Verwaltungsmodernisierung interessiert, bei der PD hat er seinen Traumjob gefunden.

Privat

Während seiner Masterarbeit lernt der Student bei Forschungsarbeiten das Unternehmen PD – Berater der öffentlichen Hand GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung kennen. Es liegt zu 100 Prozent in öffentlicher Hand und berät Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen zu allen Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur. Stutzenberger ist begeistert und beginnt Anfang 2021 selbst bei dem Beratungsunternehmen zu arbeiten. Als Senior Consultant modernisiert und digitalisiert er dort die Bundes- und Landesverwaltungen.

Einen entscheidenden Beitrag zu seinem erfolgreichen Einstieg hat der BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr geleistet, ist sich Stutzenberger sicher. Und bleibt weiterhin in Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern.

Aktiven Kameradinnen und Kameraden empfiehlt er, „sich frühzeitig mit seinem BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr in Verbindung zu setzen und das umfassende Leistungsangebot in Anspruch zu nehmen“.

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