Müssen Wehrdienstleistende im Kriegsfall kämpfen?
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Jeder Soldat und jede Soldatin – also auch alle Wehrdienstleistenden – sind zur Landes- und Bündnisverteidigung verpflichtet. Mit dem Eid „der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“ erklären sie sich bereit, Deutschland vor einem Aggressor mit Waffengewalt zu schützen. Wer dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, ist für den Dienst in der Bundeswehr nicht geeignet.