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Müssen Wehrdienstleistende in den Auslandseinsatz?

Soldatinnen und Soldaten mit einer Verpflichtungszeit von weniger als 12 Monaten – also Wehrdienstleistende - können nicht gegen ihren Willen zu einer besonderen Verwendung im Ausland entsandt werden. Sie kommen für eine besondere Auslandsverwendung nur dann in Betracht, wenn sie sich dazu gesondert schriftlich verpflichten. Grundsätzlich sind aufgrund von Einsatzvor- und -nachbereitung eine Verpflichtungszeit von mindestens 12 Monaten vorgesehen.

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