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Neue App für Reservistinnen und Reservisten

Digitalisierung
Datum:
Ort:
Köln
Lesedauer:
2 MIN

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Wenn Reservistinnen oder Reservisten bei der Bundeswehr Dienst leisten, erhalten sie für diese Zeit Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, kurz USGUnterhaltssicherungsgesetz. Mit einer neuen App, die ab sofort erhältlich ist, können sie diese zukünftig online beantragen.

Der Vizepräsident des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) und ständiger Vertreter der Präsidentin, Generalmajor Gunter Schneider, gab zusammen mit der Vizepräsidentin des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Generalarzt Dr. Nicole Schilling, und dem CEOChief Executive Officer der BWI GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, Martin Kaloudis, am 31. Mai den „Startschuss“ für die USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online App. „Ich freue mich, dass wir es in nur einem Jahr geschafft haben, diese App zu entwickeln und auf den Markt zu bringen“, so Schneider. „Reservistinnen und Reservisten können Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz damit schnell, papierlos und aufwandsarm beantragen.“

Beim Startschuss für die USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online App: Generalmajor Gunter Schneider, Vizepräsident des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Martin Kaloudis, CEOChief Executive Officer der BWI, und Generalarzt Dr. Nicole Schilling, Vizepräsidentin des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online App zusammen mit der BWI GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung, dem ITInformationstechnik-Dienstleister des Bundes, entwickelt. Die App ist für das Smartphone, Tablet und als webbasierte Anwendung für den PC erhältlich. „Neben der Anwenderfreundlichkeit haben wir bei der Programmierung der App besonderen Wert auf die Sicherheit bei der Übermittlung der Daten gelegt“, erklärt Kaloudis. Dies sei besonders wichtig, denn bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem USGUnterhaltssicherungsgesetz müssen viele sensible persönliche Daten angegeben werden. Dazu gehören etwa Familienstand und Bankverbindung.

Digitale Antragstellung per App

„Dass wir digitaler denken müssen, sollte spätestens seit der Etablierung von Künstlicher Intelligenz in unserem Alltag jedem Arbeitgeber bewusst sein. Mit der App setzt das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ein deutliches Zeichen für das Etablieren moderner Qualitätsstandards in der Bundeswehr“, so Schilling. Auf diese Weise liefert das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr ein attraktives Angebot: USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online macht die Antragstellung einfach und unkompliziert. Sie leitet die Antragstellenden durch den Prozess, von der Eingabe der persönlichen Daten über das Fotografieren und Hochladen von Dokumenten bis hin zur finalen Antragstellung. Die persönlichen Daten sind in der App gespeichert, so dass sie bei späteren Anträgen nicht erneut eingegeben werden müssen.

Die App vereinfacht auch die Bearbeitung von Anträgen. Durch die hinterlegte Plausibilitätsprüfung minimiert sie zum Beispiel schon beim Ausfüllen Fehler und vermindert damit Rückfragen. In einer weiteren Ausbaustufe sollen die Daten zukünftig aus der USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online App direkt in das Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr und die elektronische Personalakte fließen. So müssen die Sachbearbeitenden die Daten nicht mehr selbst übertragen und können die Anträge noch schneller bearbeiten.

Wichtige Infos für die Nutzung der App!

Die USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online App kann ab sofort für iOS- und auch für Android-Betriebssysteme heruntergeladen werden. Im Webbrowser können Nutzende die Anwendung unter https://usg-online.bundeswehr.de aufrufen. Für die erste Registrierung in der App benötigen Reservistinnen und Reservisten ein Kennwort. Dieses wird per Post zunächst an diejenigen verschickt, die künftig eine Reservistendienstleistung beginnen. Damit das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr den Antragstellenden im neuen Verfahren mit Rat und Tat zur Seite stehen kann, erhalten die Reservistendienstleistenden nach und nach Zugangscodes: Die ersten sind die Kameradinnen und Kameraden aus dem Saarland. Sukzessive werden die Codes an die anderen Bundesländer ausgegeben. Bis voraussichtlich Ende des Jahres werden dann alle Reservistinnen und Reservisten USGUnterhaltssicherungsgesetz-Online nutzen können – ein weiterer Meilenstein für die Digitalisierung des Personalmanagements der Bundeswehr.


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