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Rechtsschutz für Bundesbedienstete

Datum:
Lesedauer:
1 MIN

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Zur effektiven Rechtsverteidigung kann Beschäftigten der Bundeswehr in Anwendung der ZDv A-2642/8 ein Darlehen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Verfahren gegen die Bundeswehrbeschäftigte bzw. den Bundeswehrbeschäftigten richtet und nicht von ihr bzw. ihm ausgeht.

Rechtsschutz kann in allen straf-, zivil-, verwaltungs- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahren beantragt werden. Das Darlehen kann nur gewährt werden, wenn das Verfahren auf einem Sachverhalt beruht, der im Zusammenhang zur dienstlichen Tätigkeit steht und ein dienstliches Interesse an der Rechtsverteidigung der bzw. des Beschäftigten besteht.

In bestimmten Fällen kann von der Rückforderung des Darlehens abgesehen werden.

Kontakt:

BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat VII 1.3
Luisenstr. 109
53721 Siegburg
mailto:BAPersBwVII1.3AllgFuersAng@bundeswehr.org
Tel: 02241-991-759
AllgFspNBw: 3473

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