Wie läuft die Musterung beziehungsweise ärztliche Begutachtung ab?
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Die ärztliche Untersuchung im Rahmen der Musterung dient in erster Linie der Feststellung der körperlichen Eignung für den Wehrdienst. Sie besteht aus einer Voruntersuchung durch medizinische Fachangestellte sowie einer ärztlichen Untersuchung.
Es werden Messungen zu Größe und Gewicht sowie ein Sehtest, ein Hörtest und ein Urintest durchgeführt. Zur ärztlichen Untersuchung gehören eine Befragung zur gesundheitlichen Vorgeschichte, die Untersuchungen des Skelettsystems, des Herz- und Kreislaufsystems, der Organsysteme, des Nervensystems sowie von Hals und Kopf. Sollten weitere fachärztliche Abklärungen erforderlich sein, wird zu Fachärztinnen und Fachärzten überwiesen.
Neben der ärztlichen Untersuchung wird die charakterliche und geistige Eignung mittels einer computerunterstützen (CAT-)Testung ermittelt. Das Ergebnis der Tauglichkeits- und Verwendungsuntersuchung wird dem Wehrpflichtigen abschließend in einem Musterungsgespräch erläutert und mit dem Musterungsbescheid ausgehändigt.
Im Musterungsverfahren werden keine Wissensfragen gestellt. Im Rahmen der Anamnese werden nur Fragen zum Gesundheits- und Allgemeinbefinden erhoben. Der CAT-Test setzt sich aus Fragen unterschiedlicher Testbereiche zur Feststellung von individuellen Fähigkeiten für mögliche soldatische Einsatzbereiche zusammen.