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Hilfe im Todesfall

Beratung – Information – Hilfeleistung

Ehrengrab der Bundeswehr

Bundeswehr/Jonas Weber

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist schwer.

In dieser Zeit stehen wir Ihnen zur Seite.

Unser Ziel ist es auch, die Angehörigen und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr sowie deren Hinterbliebenen über die zustehenden Versorgungs- und Hilfeleistungen möglichst schnell und umfassend zu informieren.

Worüber informieren wir Sie?
  • Ansprüche im Rahmen der Versorgung (z.B. Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung)

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Zusatzversorgung (z.B. aus der VBL)

  • Beihilfe des Bundes

  • Leistungen bei anerkannter Wehrdienstbeschädigung

  • Besonderheiten bei anderen Behörden (z.B. Finanzamt, Nachlassgericht)

Welche Hilfeleistung bieten wir an?

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes auch zur weiteren Unterstützung, z.B. im Rahmen der Trauerbegleitung, zur Seite.

Wenn Sie eine persönliche und detaillierte Beratung über Ihre Ansprüche und Leistungen wünschen, sind wir für Sie da.

Welche Möglichkeiten der besonderen Ehrung gibt es?
Ehrengrab der Bundeswehr

Bei Todesfällen von Angehörigen der Bundeswehr aller Statusgruppen besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines Ehrengrabes der Bundeswehr, wenn der Tod bei oder in Folge einer besonderen Auslandsverwendung eingetreten ist und die Hinterbliebenen der Kennzeichnung als Ehrengrab zustimmen. In einem solchen Fall werden u.a. zusätzlich die Kosten für die Grabpflege durch die Bundeswehr übernommen.

Ehrenplakette

Die Gräber der militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr, die im Ehrenmal der Bundeswehr genannt werden und nicht in einem Ehrengrab liegen, können auf Antrag der Hinterbliebenen mit einer Ehrenplakette gekennzeichnet werden.

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