Inhalt
Feiern in Flecktarn?

Uniform als Verkleidung: Das ist erlaubt und das nicht

Ob Karneval, Halloween oder Mottoparty: Manche greifen zur Uniform als Verkleidung. Doch Vorsicht: Wer dabei eine echte Bundeswehruniform trägt, verstößt unter Umständen gegen Gesetze und begeht vielleicht sogar eine Straftat. Welche Vorschriften gelten? Warum sind die Regeln so streng? Und welche Alternativen gibt es zur echten Uniform?

Eine Hand nimmt eine Feldbluse von einer Kleiderstange, auf der Kostüme hängen.

Bundeswehr/Christian Vierfuß

Ein Rosenmontagsumzug in Köln. Zwischen Clowns, Prinzessinnen und Piraten ist auch der eine oder andere „Soldat“ mit Plastikgewehr zu sehen. Unter ihnen auch einer in Bundeswehruniform. Schulterklappen, Hoheitsabzeichen, auch die Kopfbedeckung scheinen echt zu sein. Die Zuschauerinnen und Zuschauer fragen sich: „Gehört der wirklich zur Bundeswehr – oder ist das nur ein Kostüm? Darf man die Uniform der Bundeswehr überhaupt als Verkleidung tragen?“

Uniform ist Dienstkleidung

Kurz gesagt: Nein. Denn die Uniform der Bundeswehr ist ein sichtbares Zeichen staatlicher Autorität und darf ausschließlich von deutschen Soldatinnen und Soldaten getragen werden. Wann und wie sie das zu tun haben, regelt eine besondere Vorschrift, die „Anzugsordnung der Bundeswehr“. Generell gilt: Die Uniform ist eine Dienstbekleidung. Außer Dienst darf sie nur im Ausnahmefall getragen werden, beispielsweise auf dem Arbeitsweg oder beim kostenfreien Bahnfahren in Uniform. Das soll das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und die Sichtbarkeit der Truppe in der Bevölkerung steigern. Ein Soldat, der im Feldanzug zum Karneval geht, riskiert dagegen wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren und damit zum Beispiel eine empfindliche Disziplinarbuße.

Zivilisten dürfen keine Bundeswehruniform tragen und ein Verstoß kann gemäß Paragraf 132a des Strafgesetzbuches mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden. Das gilt nicht nur im Karneval oder an Halloween, sondern immer.

Was ist eigentlich eine Uniform?

Zu einer richtigen Uniform gehören immer drei Elemente:

Letztere signalisieren Soldatinnen und Soldaten – in und außer Dienst – ob sie unter Umständen einen Vorgesetzten oder eine Vorgesetze vor sich haben.  Das Tragen von falschen Rangabzeichen ist Zivilisten wie Soldatinnen und Soldaten gleichermaßen verboten. Wer sich etwa durch das Tragen von Generalsdienstgradabzeichen eine Befehlsbefugnis anmaßt, kann gemäß Paragraf 38 des Wehrstrafgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Warum die Regeln so streng sind

Die Uniform der Bundeswehr steht für den Dienst an Staat und Gesellschaft. Ihr Missbrauch oder ihr Einsatz zur Täuschung würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundeswehr schwächen. Deshalb bleibt die Bundeswehruniform Soldatinnen und Soldaten vorbehalten.

Gibt es Alternativen?

Im Handel gibt es frei verkäufliche Karnevalskostüme, die an Uniformen von Soldatinnen oder Soldaten erinnern. Solche Verkleidungen sind erlaubt, solange sie nicht den Eindruck erwecken, eine echte Bundeswehruniform zu sein. Echte Hoheits- und Rangabzeichen sowie originale Teile von Bundeswehruniformen sollten nicht verwendet werden.

Was ist mit Waffen?

Waffen mit zu Veranstaltungen zu bringen, verbietet sich von selbst. Aber auch Spielzeugpistolen und ähnliches sind heikel, wenn sie echt wirken. Wer solche sogenannten AnscheinswaffenWaffenattrappen die von echten Waffen optisch nicht zu unterscheiden sind. Beispielweise Softair-Waffen. mit sich führt, verstößt gegen das Waffenrecht und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die schlimmstenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. 

Uniformen der Bundeswehr
Anfang Footer Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und (anonymisierten) personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der eigenverantwortlichen statistischen Analyse/Messung, der Einbindung sozialer Medien sowie der IT-Sicherheit. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet (Details siehe Datenschutzerklärung Punkt 4.c). Bei der Einbindung von sozialen Medien und interaktiver Elemente werden Daten auch durch die Anbieter (z.B. google) außerhalb des Rechtsraums der Europäischen Union gespeichert, dadurch kann trotz sorgfältiger Auswahl kein dem europäischen Datenschutzniveau gleichwertiges Schutzniveau sichergestellt werden. Sämtliche Einwilligungen sind freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und können jederzeit über den Link „Datenschutzeinstellungen anpassen“ in der Fußzeile unten widerrufen oder individuell eingestellt werden.

  • Logo der Bundeswehr

    Es ist uns ein Anliegen, Ihre Daten zu schützen

    Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutzerklärung