
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags
Henning Otte Platz der Republik 1 11011 Berlin
Wegbeschreibung anzeigenTelefon und E-Mail
Der Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes berufen. Er ist Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr. Zu seinen Aufgaben gehört es, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen.
Der Wehrbeauftragte wird für die Dauer von fünf Jahren vom Parlament gewählt und vom Bundestagspräsidenten ernannt. Als „Anwalt der Soldatinnen und Soldaten“ nimmt er eine besondere Stellung im parlamentarischen System ein, denn der Wehrbeauftragte ist weder Mitglied des Bundestags noch Beamter. Seit 21. Mai 2025 bekleidet Henning Otte das Amt.
Tätig wird der Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Parlaments beziehungsweise des Verteidigungsausschusses. Er wird vor allem dann aktiv, wenn ihm Eingaben vorliegen, die auf Grundrechtsverletzungen in der Bundeswehr schließen lassen oder auf die Verletzung der Grundsätze der Inneren Führung.
Seine Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest. Diesen legt er einmal jährlich dem Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit vor. Darin informiert er über die Ergebnisse seiner parlamentarisch-zivilen Kontrolle der Bundeswehr.
Die Informationsquellen des Wehrbeauftragten sind vielfältig. Vorrangig sind es die Eingaben der Soldatinnen und Soldaten. Sie haben, unabhängig vom allgemeinen Petitionsrecht, die Möglichkeit, sich mit Beschwerden direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Der Wehrbeauftragte verfügt zudem über ein umfangreiches Netzwerk im Parlament, beispielsweise in den Verteidigungsausschuss hinein. Er steht in Kontakt zu allen politisch und gesellschaftlich relevanten Institutionen. So pflegt der Wehrbeauftragte unter anderem intensive Kontakte zum Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr, zum Deutschen Bundeswehr-Verband und zur Militärgeistlichkeit.
Der Wehrbeauftragte macht sich ständig ein genaues Bild von der Truppe. Er besucht alljährlich eine Reihe von Standorten aller Teilstreitkräfte. Seine Truppenbesuche können angemeldet oder auch unangemeldet stattfinden. Er achtet darauf, dass seine Besuche in ausgewogener geografischer Verteilung im In- und Ausland, so auch in den Einsatzländern, stattfinden. Bei seinen Besuchen informiert er sich nicht nur bei der Führung, sondern auch im direkten Gespräch bei den Soldatinnen und Soldaten. Auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen durch Truppenbesuche die Arbeit des Wehrbeauftragten. Seine Eindrücke und Erkenntnisse aus seinen Besuchen wertet der Wehrbeauftragte gründlich aus.
Nach der Einberufung der ersten Wehrpflichtigen der Bundeswehr am 1. April 1957 wurde am 11. April 1957 das Wehrbeauftragten-Gesetz im Bundestag verabschiedet. Fast zwei Jahre sollte jedoch noch die Suche nach einem Kandidaten für das Amt des Wehrbeauftragten dauern. Der erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Helmuth von Grolman, wurde am 19. Februar 1959 vom Parlament gewählt. Ein Jahr später legte er den ersten Jahresbericht des Wehrbeauftragten vor.
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags
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