Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF)

Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF)

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten. Damit sollen die Folgen der Schädigung gemildert werden.
Ganz wichtig: Da die Leistungen einen aktuell bestehenden Bedarf abdecken sollen, können sie in der Regel nicht rückwirkend bewilligt werden. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie den Antrag im Bedarfsfall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme stellen.

Wenn Sie als Beschädigte/Beschädigter bzw. als hinterbliebene Person auf Grund der Schädigungsfolgen oder des Todes des Versorgers nicht in der Lage sind, den eigenen Bedarf zu decken, stehen unter Umständen folgende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zu:

  • Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Erziehungsbeihilfe

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Erholungshilfe

  • Wohnungshilfe

  • Hilfe in besonderen Lebenslagen

  • Hilfe zur Pflege

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

  • Altenhilfe

  • Krankenhilfe

Diese Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen abhängig, es sei denn, es handelt sich um einen ausschließlich schädigungsbedingten Bedarf.
Unter bestimmten Voraussetzungen stehen auch Leistungen für Familienmitglieder zu.
Aufgrund des weitreichenden und individuellen Leistungsspektrums der Leistungen der Kriegsopferfürsorge empfiehlt sich in jedem Fall eine persönliche Beratung durch Ihre Sachbearbeitung – nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!