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Finanzielle Leistungen für aktive und frühere Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung

Aktive und frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die in Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erleiden, haben Anspruch auf Versorgung. Das Soldatenversorgungsgesetz sowie das Bundesversorgungsgesetz geben hier die rechtlichen Voraussetzungen vor.

Anhand der beigefügten Grafik haben wir Ihnen exemplarisch dargestellt wie ein Verfahren zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung abläuft:

Grafiktabelle
Bundeswehr

Ihr (Erst-) Antrag auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDBWehrdienstbeschädigung-Blatt) wird durch das Referat VII 2.2 Grundentscheidung im BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bearbeitet. Hier werden die rechtlichen und kausalen Voraussetzungen geprüft und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens erhalten Sie postalisch einen entsprechenden Bescheid. Wurde bei Ihnen ein Grad der Schädigungsfolgen (GdSGrad der Schädigungsfolgen) von mindestens 30 festgestellt und Ihr Dienstverhältnis, in dem Sie die Schädigung erlitten haben, dauert noch an, erhalten Sie von dort u.a. Ihren Ausgleich nach § 85 SVGSoldatenversorgungsgesetz. Die medizinische Behandlung Ihrer Wehrdienstbeschädigung ist für die Zeit des aktiven Dienstverhältnisses über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung sichergestellt.

Auch für die Zeit nach Ende Ihres Dienstverhältnisses besteht Anspruch auf Versorgung wegen Ihrer Wehrdienstbeschädigung – hierfür müssen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Antrag auf Versorgung nach § 80 SVGSoldatenversorgungsgesetz stellen.

Frühere Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung haben u.a. Anspruch auf die durch das Referat VII 2.3 Rentenleistungen/Kriegsopferfürsorge gewährten Leistungen. Als ausgeschiedene Soldatin bzw. ausgeschiedener Soldat haben Sie Anspruch auf das vielfältige Leistungsspektrum des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen wie Berufsschadensausgleich, Ausgleichsrente oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden durch das Referat VII 2.3 geprüft. Und auch wenn Sie einen Änderungsantrag wegen einer Verschlimmerung Ihrer anerkannten Wehrdienstbeschädigung stellen möchten ist das Referat VII 2.3 der richtige Ansprechpartner.

Weiter haben Sie als frühere Soldatin bzw. früherer Soldat Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung sowie auf Leistungen der orthopädischen Versorgung. 

Ebenfalls für Hinterbliebene besteht Anspruch auf Versorgung. 

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