Auftrag: Landes- und Bündnisverteidigung

Auftrag: Landes- und Bündnisverteidigung

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Mit der Aufstellung und Ausbildung übernahmen die Verbände und Geschwader der Bundeswehr zugleich ihren militärischen Auftrag im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Im Rahmen der „Foreward Strategy“ (deutsch: „Vorwärtsstrategie“), die die NATONorth Atlantic Treaty Organization in ihrem Dokument MC 14/1 festschrieb, sollte diese Verteidigung von Anfang an unmittelbar hinter der innerdeutschen Grenze beginnen.

Dennoch galt innerhalb der NATONorth Atlantic Treaty Organization bis 1954 noch der Grundsatz, die Verteidigung Europas erst am Rhein zu organisieren. Dagegen konnten ab 1956 deutsche Spitzenmilitärs und Politiker zunehmend durchsetzen, dass die Bündnisverteidigung immer auch eine Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland an seiner sein Ostgrenze, dem Eisernen Vorhang sein müsse.

Schwarz-Weiß-Aufnahme von Kampfpanzern Typ M 48 und Hubschraubern Typ Sikorsky H-34 G beim Manöver „Panthersprung“

In Nordhessen, unweit der Zonengrenze, führt die Bundeswehr im Jahre 1967 das Manöver Panthersprung durch. Hier mit Kampfpanzern vom Typ M 48 und Sikorsky H-34 G-Hubschraubern

Bundeswehr/Thomas Höpker

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