Auftrag: Landes- und Bündnisverteidigung
Auftrag: Landes- und Bündnisverteidigung
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Mit der Aufstellung und Ausbildung übernahmen die Verbände und Geschwader der Bundeswehr zugleich ihren militärischen Auftrag im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung. Im Rahmen der „Foreward Strategy“ (deutsch: „Vorwärtsstrategie“), die die NATONorth Atlantic Treaty Organization in ihrem Dokument MC 14/1 festschrieb, sollte diese Verteidigung von Anfang an unmittelbar hinter der innerdeutschen Grenze beginnen.
Dennoch galt innerhalb der NATONorth Atlantic Treaty Organization bis 1954 noch der Grundsatz, die Verteidigung Europas erst am Rhein zu organisieren. Dagegen konnten ab 1956 deutsche Spitzenmilitärs und Politiker zunehmend durchsetzen, dass die Bündnisverteidigung immer auch eine Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland an seiner sein Ostgrenze, dem Eisernen Vorhang sein müsse.