Aufwuchs nur mit der Wehrpflicht möglich

Aufwuchs nur mit der Wehrpflicht möglich

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Nur mit Freiwilligen konnten die neuen Streitkräfte der NATONorth Atlantic Treaty Organization in weniger als fünf Jahren jedoch niemals 500.000 Mann bereitstellen. Dies ging nur mit einer Wehrpflicht. Der Bundestag beschloss sie 1956 mit einer Grundgesetzänderung; sie galt ab dem 1. April 1957. Jeder männliche Bundesbürger hatte fortan nach Artikel 12a des Grundgesetzes in den Streitkräften Dienst zu leisten, wenn er nicht nach Artikel 12 des Grundgesetzes den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigerte. Dann hatte er Ersatzdienst zu leisten.

Rekruten für das Panzergrenadierbataillon 281 kommen mit ihrem Gepäck am Bahnhof an, in Neuburg an der Donau 1959

Rekruten für das Panzergrenadierbataillon 281 kommen mit ihrem Gepäck am Bahnhof an, in Neuburg an der Donau 1959

(c) 1959 Bundeswehr / IMZ-Bildarchiv


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