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Ausschreibungen über die elektronische Vergabeplattform

Eine Gesamtübersicht aller aktuellen elektronischen Auftragsbekanntmachungen finden Unternehmen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Website wird vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bereitgestellt. Sie ist für Sie kostenlos sowie erste Anlaufstelle, wenn Sie sich über veröffentlichte elektronische Vergaben informieren möchten.  

Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist die Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen bereits seit dem 18. April 2017 zwingend erforderlich. Im Anwendungsbereich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) kann die e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Teilnahme an Vergabeverfahren zentraler Beschaffungsstellen über „zivile“ Leistungen seit dem 1. Januar 2019 genutzt werden. Eine Verpflichtung hierzu tritt ab dem 1. Januar 2020 ein.

Im Bereich der verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Leistungen – unabhängig davon, ob im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) oder nach § 51 UVgO – besteht für den Auftraggeber bereits die Möglichkeit, jedoch weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung, die verschlüsselte elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren vorzugeben.

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