Steuern und Sozialversicherung bei der Bundeswehr

Hinsichtlich der Steuern und Sozialversicherung werden Soldaten bei der Bundeswehr genauso behandelt wie Beamte. Lediglich die Lohnsteuer wird von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten.

Ein Bundeswehrsoldat sitzt an einem Schreibtisch vor einem aufgeschlagenen Ordner

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig. Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.

Empfohlen wird vorsorglich eine Krankenversicherung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr freiwillig fortzuführen oder eine private Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Die Beiträge müssen selbst getragen werden, können aber von der Steuer abgesetzt werden.

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht rentenversichert. Zur Sicherung der Altersversorgung werden SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit jedoch nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, es sei denn, sie nehmen nach der Wehrdienstzeit erneut eine rentenversicherungsfreie Beschäftigung (zum Beispiel als Beamter) auf. Der Bund übernimmt die Beiträge in voller Höhe, und zwar sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Verbesserung der Altersvorsorge für Zeitsoldatinnen und -soldaten

Die Bundeswehr verbessert die Altersversorgung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Diese sollen künftig nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei ihrer sozialen Absicherung keine Nachteile gegenüber zivilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben. Ab 1. Januar 2016 wird dies durch eine verbesserte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage um 20 % vor. Maßgeblich für die jeweilige verbesserte Rentenanwartschaft aus der Dienstzeit sind die individuellen Dienstbezüge.

Beispiele:

  • Für einen Oberstabsgefreiten, der sich für acht Jahre verpflichtet hat, kann sich die spätere jährliche Rente durch das neue Gesetz um bis zu 400 Euro erhöhen.
  • Für einen Hauptmann, der zwölf Jahre Soldat war, kann die jährliche Rente um bis zu 860 Euro steigen.
  • Bei einem Oberstabsarzt, der 20 Jahre gedient hat, kann sich die jährliche Rente sogar um bis zu 1.730 Euro erhöhen.


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