Sonderregelung zum Kinderzuschlag in Zeiten von Corona

Sonderregelung zum Kinderzuschlag in Zeiten von Corona

Datum:
Ort:
Bonn
Lesedauer:
2 MIN

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Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-Kinderzuschlag gestartet. Berechnungsgrundlage für den Zuschlag ist der letzte Monat vor der Antragsstellung. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro ausmachen.

Ein Soldat bringt sein Kind mit an den Arbeitsplatz in einem Dienstzimmer in der Kaserne.

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Bundeswehr/Bier

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme. Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Um Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-Kinderzuschlag gestartet. Die Regelungen sind Teil eines Sozialschutz-Paketes, das bis zum 29. März in Kraft treten soll. Mit dem Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht.

Berechnungszeitraum wird auf einen Monat reduziert

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab 1. April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag

Der KiZ ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. 

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:
www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.infotool-familie.de
www.familienportal.de

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