Entschädigung und Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter

Rechte und Ansprüche von Soldaten und Zivilbeschäftigten

Gelegentlich kehren Einsatzteilnehmende mit psychischen Erkrankungen wie einer Posttraumatischen Belastungsstörung aus den Krisengebieten zurück. Ist die Diagnose PTBSPosttraumatische Belastungsstörung gestellt, stellt sich für viele die Frage, wie es nun weitergeht: Sowohl finanziell als auch beruflich. In Deutschland regeln Gesetze die Entschädigung und Versorgung bei PTBSPosttraumatische Belastungsstörung. Hier erhalten Sie einen Überblick zu Ihren rechtlichen Ansprüchen und erfahren, an wen Sie sich bei Fragen und zur Beratung wenden können.

Afghanistan: Ein Soldat kniet vor einem Helikopter im Hintergrund und sichert ab.

Luftnahunterstützung (Close Air Support) beim Einsatzverband Nord, Northern Reaction Unit (NRU), in der Nähe von Mazar-e Sharif.

Bundeswehr/Roman Heinrichs
Soldaten messen sich gegeneinander in Teams nach dem Motto „Sport verbindet“ bei der Mission EUTM Mali.

Soldaten messen sich gegeneinander in Teams nach dem Motto „Sport verbindet“ bei der Mission EUTMEuropean Union Training Mission Mali.

Bundeswehr/PAO EUTM Mali

Die Gesetze zur Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter im Überblick

Grundsätzlich gilt für den Personenkreis der Soldatinnen und Soldaten: Gesundheitliche Schädigungen, die auf Einsätze zurückzuführen sind, gelten als Wehrdienstbeschädigungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Es macht keinen Unterschied, ob eine Schädigung oder Erkrankung körperlich oder psychisch ist.

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In diesem Video wird das Wehrdienstbeschädigungsverfahren – kurz „WDBWehrdienstbeschädigung-Verfahren“ erläutert.

Finanzielle Ansprüche von Soldaten

Das Soldatenversorgungsgesetz regelt die Versorgungsansprüche für folgenden Personenkreis:

  • Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
  • Tarifbeschäftigte, die im Soldatenstatus tätig sind oder waren
  • deren Angehörige 

Im Fall einer anerkannten Wehrdienstbeschädigung richtet sich auch die Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter nach den dort verankerten, gesetzlichen Vorgaben. 

Für Soldatinnen und Soldaten bedeutet das:

  • Bei Einsatzunfällen und einer daraus resultierenden Minderung der Erwerbsfähigkeit um dauerhaft mindestens 50 Prozent werden Leistungen der Einsatzversorgung gewährt.
  • Ab einem anerkannten Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten Sie einen monatlichen finanziellen Ausgleich, steuerfrei zur Besoldung.
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Sachschadenersatz
  • Geldleistungen für den Umbau von Wohnungen und Kraftfahrzeugen  

Seit 2015 bearbeitet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr alle Ansprüche nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter entfällt damit. 

Mit einer Stichtagsregelung sind seit Mai 2015 unter anderem auch die Angehörigen des Vorauskommandos für die UNUnited Nations-Mission UNTACUnited Nations Transitional Authority in Cambodia, die ehemalige Mission in Kambodscha, im Regelwerk zur Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter eingeschlossen.

Finanzielle Ansprüche von Beamtinnen und Beamten

Bei Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr richtet sich die Versorgung PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Erkrankter nach dem Beamtenversorgungsgesetz, wenn die gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall gemäß § 31/ 31a BeamtVG verursacht worden ist.

Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge umfasst insbesondere:

  • das Heilverfahren
  • Unfallausgleich, dessen Höhe mit dem Grad der Schädigungsfolgen ansteigt
  • erhöhtes Unfallruhegehalt
  • eine einmalige Entschädigung
  • Schadensausgleich

Informationsseite Soldatenentschädigungsgesetz

Das Soldatenentschädigungsgesetz tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft. Bereits jetzt arbeiten die beteiligten Stellen im BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr an einer reibungslosen Umsetzung. Auf folgender Seite finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.

Schutz und Weiterbeschäftigung

Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) regelt die Weiterverwendung von Einsatzgeschädigten. Eine Weiterverwendung ist auch dann vorgesehen, wenn eine medizinische Behandlung notwendig ist und die Betroffenen längere Zeit nur eingeschränkt ihren Dienst verrichten können. 

Aus der Einsatzschädigung folgen für PTBSPosttraumatische Belastungsstörung-Betroffene Weiterverwendungsansprüche. Das EinsatzWVG sieht eine Schutzzeit vor, in der medizinische Leistungen und/oder Leistungen zur beruflichen Qualifizierung gewährt werden, um die Aufnahme der bisherigen beruflichen Tätigkeit, eine Weiterverwendung nach dem EinsatzWVG oder eine sonstige Eingliederung in das Arbeitsleben zu erreichen. Während der Schutzzeit:

  • dürfen Betroffene nicht ohne ihre Zustimmung wegen durch den Einsatzunfall bedingter Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
  • bleiben alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis erhalten.
  • geht Ihr militärischer Werdegang weiter: Auch in der Schutzzeit können Soldatinnen und Soldaten befördert werden, wenn sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Endet das Wehrdienstverhältnis während der Schutzzeit durch Zeitablauf oder wäre es aus diesem Grund zu beenden, treten Einsatzgeschädigte in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein. Dies betrifft nicht selten Reservistendienst Leistende und Soldatinnen oder Soldaten auf Zeit. Über das Ende der Schutzzeit entscheidet die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden). Sie gehört zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Was passiert nach dem Ende der Schutzzeit? 

Ist die Schutzzeit zu Ende, sind einsatzgeschädigte Soldatinnen oder Soldaten auf Antrag:

  • nach einer sechsmonatigen Probezeit in ein Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten oder 
  • in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit einer Probezeit von sechs Monaten zu berufen oder
  • als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einer Probezeit von sechs Monaten einzustellen.

Das ist möglich, wenn sie zu diesem Zeitpunkt:

  • eine einsatzbedingte Erwerbsminderung von mindestens 30 Prozent aufweisen 
  • dienstfähig oder arbeitsfähig sind 
  • ein Dienstposten für die Weiterverwendung zur Verfügung steht und
  • sich anschließend in einer sechsmonatigen Probezeit bewährt haben. 

 Je nach Dienstverhältnis müssen sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.

Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte: So hilft die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden

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Hauptaufgabe der zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden), früher ZKAE Zentrale Koordinierungs- und Ansprechstelle für Einsatzgeschädigte genannt, ist die Bearbeitung aller Anliegen und Anträge nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz.
Datum:

Sie haben Fragen zum EinsatzWVG oder suchen Unterstützung?

Unzählige Aktenordner stehen in Regalen neben- und übereinander

Die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden prüft Ihre Ansprüche nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz.

Bundeswehr/Christina Zielonka

Die Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden (ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) hilft Einsatzgeschädigten. Sie gehört zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr). Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuern alle Prozesse, damit Betroffene begleitet und unterstützt werden. 

Die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden ist für alle aktiven und früheren Soldatinnen und Soldaten zuständig. Sie sammelt Informationen, prüft, ob Anträge die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermittelt und befragt Zeuginnen und Zeugen. Sie entscheidet darüber, wann eine Schutzzeit oder ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art beginnt und endet. Zudem legt die ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden den Beginn einer Probezeit für eine Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat fest.

Ihr Kontakt zur ZALKZentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden

Weitere Informationen für Sie

Zu den Themen rechtliche Versorgung und Umgang mit Einsatzgeschädigten finden Sie hier nützliche Downloads.

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