Gehen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge den Leistungen der Pflegeversicherung vor?

Gehen die Leistungen der Kriegsopferfürsorge den Leistungen der Pflegeversicherung vor?

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Nein. Grundsätzlich gehen die Leistungen der Pflegeversicherung den Fürsorgeleistungen zur Pflege nach dem BVG ( Kriegsopferfürsorge) vor (§ 13 Abs. 3 SGB XI).

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