Ich benötige ein Hilfsmittel. Was muss ich veranlassen?

Ich benötige ein Hilfsmittel. Was muss ich veranlassen?

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Es gilt das Antragsprinzip. Das heißt, die Beschaffung des Hilfsmittels ist formlos beim Sachgebiet OV zu beantragen.

Dem Antrag beizufügen sind eine Verordnung des behandelnden Arztes über das benötigte Hilfsmittel sowie ein Kostenvoranschlag eines Leistungserbringers (z.B. eines Sanitätshaus, einer Apotheke, o.ä.).

Seitens des BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wird geprüft, ob die beantragte Hilfsmittelversorgung aufgrund des individuellen Heilbehandlungsanspruchs notwendig, ausreichend und zweckmäßig ist. Das Prüfungsergebnis wird Ihnen mit einem Bescheid mitgeteilt.

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