Kann ich jeden beliebigen Leistungserbringer (Sanitätshaus, Apotheke, orthopädischen Schuhmacher, usw.) in Anspruch nehmen?

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Es empfiehlt sich einen wohnortnahen Leistungserbringer auszuwählen. Sollten Sie die Hilfsmittelversorgung durch einen ganz konkreten Leistungserbringer wünschen, ist dies mit Ihrer Sachbearbeitung OV abzustimmen.

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