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Corona-Epidemie: Vielfältige Hilfe gefragt

Coronavirus
Datum:
Ort:
Brandenburg
Lesedauer:
1 MIN

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Bereits rund 400 Unterstützungsanfragen aus allen Bundesländern liegen bei der Bundeswehr vor. Helfende Hände und die sanitätsdienstliche Unterstützung machen einen großen Teil der Anfragen aus. Die Soldatinnen und Soldaten helfen dort, wo sie gebraucht werden.

Ein Soldat spricht am Telefon

Hilfe am Telefon: Mit standardisierten Interviews versuchen die Soldaten, Infektionsketten zu verfolgen. (Symbolbild)

Bundeswehr/Jonas Weber

In Brandenburg treten derzeit zahlreiche Infektions-Hotspots auf und die zivilen Kräfte der Gesundheitsämter geraten an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Damit sind die Voraussetzungen für eine Amtshilfe der Bundeswehr gegeben und es werden rund 100 Soldatinnen und Soldaten zehn der Gesundheitsämter des Landes unterstützen. Sie sollen bei COVID-19Coronavirus Disease 2019-Patienten die Infektionsketten nachverfolgen.. Sie sollen bei COVID-19Coronavirus Disease 2019-Patienten die Infektionsketten nachverfolgen. Weitere Infektionen sollen so möglichst verhindert werden. Dazu werden Teams mit je fünf Soldatinnen und Soldaten gebildet und auf verschiedene Gesundheitsämter verteilt. Mit standardisierten Telefoninterviews oder E-Mailfragebögen kommt die Truppe den Infektionsketten auf die Schliche. Die Aufsicht führt das jeweils zuständige Gesundheitsamt.

Hilfe in der Erstaufnahmeeinrichtung

In Baden-Württemberg kommen die helfenden Hände in Giengen, Schwetzingen, Althütte und Ellwangen zum Einsatz. Rund 150 Soldatinnen und Soldaten unterstützen das Personal in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge. Sie geben Essen und Material aus, helfen bei der Pflege und leisten sanitätsdienstliche Unterstützung. Bewachungsaufgaben sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass den Menschen vor Ort geholfen wird. Alle Behörden der Bundesrepublik Deutschland unterstützen sich im Rahmen der Amtshilfe. Die Anträge auf Amtshilfe werden durch das Kommando Territoriale Aufgaben in Berlin überprüft und, wenn die Bundeswehr genügend Ressourcen hat, genehmigt. Die Hilfen sind im Rahmen des Grundgesetzes an enge rechtliche Auflagen gebunden.

von Alexander Schröder

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