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Krise in Sudan

Evakuierungsflüge beendet, Operation mandatiert: Bundeswehr rettete 700 Menschen aus Sudan

Aktuelles
Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
1 MIN

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Die militärischen Evakuierungsflüge aus Sudan sind beendet. Innerhalb von drei Tagen rettete die Bundeswehr rund 700 Menschen, davon mehr als 200 Deutsche, aus dem Krisengebiet. Der Deutsche Bundestag hat die Operation heute nachträglich mandatiert. Das ist in Ausnahmefällen möglich. 

Mehrere Menschen sitzen in einem Transportflugzeug vom Typ A400M während eines Evakuierungsfluges

Auf dem Weg aus Sudan nach Jordanien: Unter den Geretteten befanden sich auch viele Familien

Bundeswehr/Jana Neumann

Einen Tag nach der Beendigung der militärischen Evakuierungsflüge aus dem Krisenstaat Sudan hat der Deutsche Bundestag am 26. April den Einsatz der Bundeswehr mandatiert. Bisher konnten mehr als 700 Menschen von der Luftwaffe ausgeflogen und über Al-Asrak in Jordanien in Sicherheit gebracht werden.

Unter den Geretteten sind mehr als 200 deutsche Staatsangehörige sowie rund 500 Bürgerinnen und Bürger anderer Nationen. Die meisten von ihnen sind bereits in Deutschland eingetroffen beziehungsweise in ihre Heimatländer weitergereist.

Das Ende der Evakuierungsflüge bedeutet dabei nicht das Ende des Einsatzmandates. Bei Bedarf könnten weitere Flüge zur Abholung von zu Evakuierenden durchgeführt werden.

Bundestagdrucksache 20/6528 vom 25. April 2023
Die anhaltende Gewalteskalation in weiten Landesteilen sowie in der Hauptstadt Khartum macht ein Eingreifen von Kräften der Bundeswehr erforderlich mit dem Ziel, Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger und weiterer berechtigter Personen sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten von Staatsangehörigen von Drittstaaten zu schützen.

Die Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Truppen der Rapid Support Forces waren am 15. April ausgebrochen. Bei den Auseinandersetzungen wurden bisher mehrere hundert Menschen getötet und tausende Menschen verletzt. Eine Waffenruhe zwischen den Konfliktparteien bot seit vergangenem Sonntag die Möglichkeit, ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Sudan zu evakuieren. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Evakuierungsoperation hatte die Regierung am Samstag entschieden, die Bundeswehr zunächst ohne Mandat des Bundestages nach Sudan zu schicken. Da die deutschen Streitkräfte als Parlamentsarmee der parlamentarischen Kontrolle unterliegen, ist ein solches Mandat für einen bewaffneten Bundeswehreinsatz im Ausland zwingend erforderlich. Nur in Ausnahmefällen – bei „Gefahr im Verzug“ – lässt Paragraf 5 Parlamentsbeteiligungsgesetz eine nachträgliche Mandatierung zu.

Diese erfolgte nun in der 99. Sitzung des aktuellen Bundestages. Die personelle Obergrenze des erteilten Mandates liegt bei 1.600 Soldatinnen und Soldaten. Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Sudans und die anliegenden Seegebiete. Die Mission ist bis zum 31. Mai 2023 befristet. 

von Simona Boyer und Timo Kather 

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