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Wie der MAD gegen Extremisten vorgeht – Update

Extremismus hat in der Bundeswehr mit ihren 265.000 Angehörigen keinen Platz. Extremisten ausfindig zu machen, ist eine Aufgabe des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Doch wie arbeitet der Nachrichtendienst der Streitkräfte eigentlich?

Das Schild vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst hängt neben zwei weiteren Schildern an einem Kasernentor

Das Schild für das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) in Köln.

Bundeswehr

Der MAD nimmt in den Bereichen des politischen Extremismus und Terrorismus die Verfassungsschutzaufgaben der Bundeswehr wahr. Eine davon besteht darin, Extremisten in der Bundeswehr frühzeitig zu identifizieren, diese Personen zu beobachten und deren Bestrebungen zu unterbinden.

Zusammen mit den zuständigen personalbearbeitenden Stellen soll deren Dienst in den Streitkräften beschränkt und gegebenenfalls beendet werden.

Wann ist der MAD zuständig?

Der MAD arbeitet auf Grundlage des MAD-Gesetzes, welches an das Bundesverfassungsschutzgesetz angelehnt ist und rechtliche „Schwellen“ definiert, wann eine Person als Extremist einzustufen ist und wann nicht.

Bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten sammelt der MAD Informationen zu Bundeswehrangehörigen und wertet sie aus, wenn von diesen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und wenn diese sich gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten.

Der MAD wird nicht ohne Anlass tätig. Ohne Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten sammelt er keine Informationen. Weder scannt er wahllos soziale Netzwerke nach Hinweisen auf extremistische Äußerungen noch setzt er ohne Anlass Informanten in Kasernen der Bundeswehr ein.

Von wem erhält der MAD Hinweise?

Der MAD erhält Hinweise von vielen Seiten. Einen besonderen Stellenwert haben dabei die Meldungen aus der Truppe. Durch die tägliche Nähe im Dienstbetrieb sind es oftmals Vorgesetzte, Kameraden, Kolleginnen und Kollegen, die zum Beispiel Verhaltensänderungen zuerst feststellen. Die Sensibilität in der Truppe für solche Fälle ist in den vergangenen Jahren angestiegen.

Niemand wird als Extremist geboren. Erfahrungen des MAD und anderer Sicherheitsbehörden zeigen, dass sich Extremismus in einem Prozess entwickelt. Der MAD hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch gezielte Präventionsarbeit noch mehr als bisher dabei zu helfen, die Anfänge dieser Prozesse besser zu erkennen.

Ein Radikalisierungsprozess kann durch Einflüsse von Freunden und Bekannten, zum Beispiel am weit entfernten Wohnort, gefördert werden. Eine Radikalisierung kann aber auch über das Internet erfolgen.

Nicht immer zeigen sich die Auswirkungen im dienstlichen Umfeld. Vorgesetzte, Kameraden, Kolleginnen und Kollegen können sie dann auch nicht melden. Nicht selten erhält der MAD aber Hinweise von anderen Sicherheitsorganen wie Verfassungsschutzbehörden oder Polizeidienststellen.

Hinzu kommen Erkenntnisse aus dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), in dem Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden und in dem auch der MAD mitarbeitet. Darüber hinaus erhält der MAD aber auch Hinweise durch eigene Ermittlungen, Befragungen von Verdachtspersonen und nicht zuletzt von aufmerksamen Bürgern.

Was genau sind tatsächliche Anhaltspunkte?

Nahaufnahme von männlichen Händen, die eine Computer-Maus und eine Laptop-Tastatur bedienen

Unterwegs im Netz: Doch nur im Verdachtsfall geht der MAD gegen Extremisten vor und ermittelt entsprechend. Das World Wide Web wird nicht pauschal abgescannt.

Bundeswehr/Franka Bruns

Im Bereich Rechtsextremismus beispielsweise gibt es häufig Hinweise, die auf Einzeltäter oder auch auf Angehörige einer rechtsextremistischen Szene hindeuten.

Zu den tatsächlichen Anhaltspunkten zählen zum Beispiel extremistische oder fremdenfeindliche Äußerungen – häufig in sozialen Medien –, die Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen, das Hören rechtsextremistischer Musik oder das Verbreiten von Propagandamitteln.

Im Bereich Islamismus führen dagegen Verhaltensmuster wie die Weigerung, einer Frau die Hand zu geben, oder die Ansicht, die Scharia sei die höchste Ordnung, zur Bearbeitung als Verdachtsfall durch den MAD.

Extremismus gibt es in vielen Abstufungen. Bei Zweifeln stehen die Mitarbeiter des MAD als Ratgeber und Dienstleister zur Verfügung.

Was macht der MAD, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen?

In diesem Fall nimmt der MAD die Bearbeitung des Verdachtsfalles auf. Die Schwelle hierzu ist bewusst niedrig gehalten. Schon fremdenfeindliche Äußerungen, szenentypische Kleidung oder auffällige Facebook-„Freunde“ können einen Anfangsverdacht begründen.

Der MAD geht konsequent jedem noch so geringfügig erscheinenden Hinweis auf extremistische Bestrebungen nach. Die Ermittlungen dienen der Aufklärung des Sachverhalts und sind keine Vorverurteilung. Grundsätzlich prüft der MAD aber jeden extremistischen Verdachtsfall.

2019 bearbeitete der MAD 482 Verdachtsfälle in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus, Reichsbürger/Selbstverwalter und Linksextremismus. Davon sind allein 363 Verdachtsfälle dem Rechtsextremismus zuzuordnen.
Ausgehend von den verdachtsbegründenden Informationen wird entschieden, mit welchen offenen – und gegebenenfalls auch nachrichtendienstlichen – Mitteln die Untersuchungen geführt werden. Dabei gilt stets der rechtstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es geht jeweils darum, so umfassend wie möglich zu klären, inwiefern das Thema Extremismus auf die betroffene Person zutrifft. Für eine Einstufung als Extremist sind am Ende erhebliche Voraussetzungen zu erfüllen, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen.

In der überwiegenden Mehrzahl der bisherigen Fälle war der Anfangsverdacht am Ende der Bearbeitung nicht mehr begründet. Aber auch ein solches Ergebnis schafft Verhaltenssicherheit für alle Beteiligten und schützt den Bundeswehrangehörigen, gegen den sich ein Verdacht richtet, vor möglichen weiteren Vorwürfen.

Zur besseren Übersicht führt der MAD seine Ermittlungsergebnisse in einem Ampelsystem zusammen.

Was passiert mit einem Extremisten?

Ein Mann sitzt in einem dunklen Raum vor dem Computer

Vorsicht geboten: „Falschen Freunde“ im Netz tragen zur Radikalisierung bei.

Bundeswehr/Jane Hannemann

Kommt der MAD am Ende einer Verdachtsfallbearbeitung zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Person tatsächlich um einen Extremisten („Rot“) handelt, unterrichtet er die zuständige personalbearbeitende Stelle über alle vorhaltbaren Erkenntnisse. Daraufhin können personalrechtliche Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel die einer vorzeitigen Entlassung.

Nicht selten rechtfertigen die tatsächlichen Feststellungen aber (noch) nicht eine solche Bewertung. Kommt die Verdachtsfallbearbeitung zu dem Ergebnis, dass die betroffene Person zwar (noch) kein Extremist ist, aber es unterhalb dieser Schwelle an der gebotenen Verfassungstreue fehlt, wird ein solcher Sachverhalt der Farbe Orange zugeordnet (Personen mit fehlender Verfassungstreue). Einschlägig ermittelte Erkenntnisse werden der zuständigen personalbearbeitenden Stelle ebenfalls mitgeteilt und können zur Prüfung von Disziplinarmaßnahmen herangezogen werden.

Beispiel: Ein Verdachtsfall und sein Ergebnis

Dem MAD wird durch Meldung bekannt, dass in einer Einheit eine Whatsapp-Gruppe zum Austausch dienstlicher Informationen besteht. In dieser Gruppe werden aber auch rechtsextremistische Inhalte mit überwiegend schwarzem Humor verbreitet.
Der MAD nimmt zu den beteiligten Soldaten die operative Verdachtsfallbearbeitung auf. Dazu wertet der MAD in Amtshilfe die durch den Disziplinarvorgesetzten beschlagnahmten Datenträger aus. Diesem Vorgesetzten überstellt der MAD später einen Bericht der forensischen Untersuchung und eine Bewertung der Inhalte.

Ein Soldat wird durch den MAD als „Verdachtsperson mit Erkenntnissen“ eingestuft und vom Truppendienstgericht mit einem Beförderungsverbot und einer Gehaltskürzung belegt. Bei neun Soldaten erhärtet sich der Verdacht einer extremistischen Einstellung nicht. Zwei Soldaten werden wegen fehlenden Einschreitens als Vorgesetzte durch das Truppendienstgericht mit Beförderungsverboten und Gehaltskürzungen belegt. Gegen zwei weitere Soldaten werden aus gleichem Grund Disziplinarbußen verhängt.

Wie ist der MAD aufgebaut?

Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) hat seinen Sitz in Köln. Ihm nachgeordnet sind acht MAD-Stellen in ganz Deutschland. Der MAD untersteht direkt dem Verteidigungsministerium. An der Spitze des MAD stehen eine zivile Präsidentin sowie ein militärischer und ein ziviler Vizepräsident.

von  Redaktion der Bundeswehr
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