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In eigener Sache

Warum die Bundeswehrmedien künftig auf die Nennung von Nachnamen verzichten

Aktuelles
Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Berichterstattung: Das ist Ziel der Informationsarbeit der Bundeswehr. Dazu gehörte bislang auch, die Protagonistinnen und Protagonisten in den Berichten mit Dienstgrad und vollem Vor- und Nachnamen zu nennen. Das wurde leider ausgenutzt. Zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten wird daher in Zukunft abgekürzt.

Ein Soldat schaut in die Kamera, im Hintergrund ist ein geschütztes Fahrzeug zu erkennen

Die Bundeswehrmedien verzichten künftig auf die Nennung der Nachnamen ihrer Protagonistinnen und Protagonisten. Im Auslandseinsatz gilt diese Schutzmaßnahme schon lange. Das Foto vom Oberstabsgefreiten Felix S.* wurde im Januar 2021 in Mali gemacht.

Bundeswehr/Gerrit Hohmann

Die Bundeswehrmedien werden in ihrer Berichterstattung künftig auf die Nennung von Nachnamen verzichten: Hauptfeldwebel Max Mustermann zum Beispiel wird ab sofort als Hauptfeldwebel Max M.* bezeichnet. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bundeswehrangehörigen und der Sicherheit ihrer Familien.

Drohungen und Identitätsdiebstahl

Grund für den Schritt sind Drohungen gegen Soldatinnen und Soldaten, die sich in der Vergangenheit freiwillig für die Berichterstattung in den Bundeswehrmedien zur Verfügung gestellt hatten. In mindestens einem Fall kam es auch zu einem Identitätsdiebstahl. Deshalb hat das Verteidigungsministerium zum Schutz des Personals im Sinne der operativen Sicherheit angewiesen, auf die Nennung von Protagonistinnen und Protagonisten in der Informationsarbeit zu verzichten. 

Regelung gilt seit langem für Auslandseinsätze

Für Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen und den einsatzgleichen Verpflichtungen gilt diese Regelung schon lange. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr hat sich zur Abkürzung von Nachnamen entschieden, um einerseits die Bundeswehrangehörigen im Ausland zu schützen, andererseits aber auch die Sicherheit ihrer Familien in der Heimat zu gewährleisten. Die gleiche Regel gilt auch für Angehörige von Spezial- und Kommandoeinheiten.

In der Berichterstattung auf den Onlinekanälen wurde bislang auf die Teil-Anonymisierung von Soldatinnen und Soldaten verzichtet – die Bundeswehr begreift sich schließlich als Teil der Gesellschaft und möchte den Eindruck vermeiden, dass die Streitkräfte etwas zu verbergen hätten. Aufgrund der Vorfälle wurde beschlossen, die bislang lediglich für die Einsätze geltende Regelung auch bei der Berichterstattung im Inland anzuwenden. 

Personen des öffentlichen Interesses sind ausgenommen

Von der neuen Regelung ausgenommen bleiben Personen des öffentlichen Interesses oder bestimmte Funktionsträger wie beispielsweise Kommandeure und Kommandeurinnen von Verbänden und Dienststellen der Bundeswehr bis hinab auf Bataillonsebene. Bei allen anderen Soldatinnen und Soldaten greift die neue Schutzregelung.

*Name zum Schutz des Soldaten abgekürzt.

von Redaktion der Bundeswehr 

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